Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Bundesrechnungshof ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.
Die Webseite wird aktuell einer Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. September 2022 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
online-redaktion@brh.bund.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz