Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) hat fünf neue Leitsätze der externen Finanzkontrolle veröffentlicht. Sie sollen dazu beitragen, „typische Fehler“ im Verwaltungshandeln zu vermeiden.
In dem vorliegenden Grundsatzpapier werden die Prüfungserkenntnisse der Rechnungshöfe zum Thema "Informationssicherheitsmanagement" zusammengefasst und zu ausgewählten Aspekten Empfehlungen für eine zukünftige Ausgestaltung in Bund, Ländern und Kommunen abgegeben.
„Die stabile Haushaltslage darf nicht über die erheblichen finanzwirtschaftlichen Herausforderungen des Bundes hinwegtäuschen. Die demografische Entwicklung, die Verkehrsinfrastruktur, die föderalen Finanzbeziehungen – allein diese Bereiche engen die haushaltspolitischen Spielräume zunehmend ein. Wie wichtig diese Spielräume sind, zeigt die aktuelle Flüchtlingslage in besonderer Weise“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Vorstellung der Bemerkungen 2015 am 17. November 2015 in Berlin.
Der Bundesrechnungshof empfiehlt der Bundesverwaltung, den Fahrzeugbedarf sowie die Auslastung der Dienstkraftfahrzeuge und ihrer Fahrerinnen und Fahrer regelmäßig zu untersuchen. Grundlage dafür sollten Daten aus ordnungsgemäß geführten Fahrtenbüchern sein: Fahrtzweck, Kilometerlaufleistung und Nutzungstage.
Der Bundesrechnungshof prüft seit Beginn des Jahres 2015 die bestehende und geplante Nutzerfinanzierung der Bundesfernstraßen. Dabei untersuchte er auch die Einführung der Infrastrukturabgabe. Ziel der Prüfung war es, die Zeitplanung, die Einnahmeschätzung und die Kostenschätzung des BMVI zu plausibilisieren und mögliche Risiken für den Bundeshaushalt aufzuzeigen.
„Umsatzsteuerbetrug verursacht erhebliche Steuerausfälle. Um ihn wirksam zu bekämpfen, müssen die EU-Mitgliedstaaten noch besser zusammenarbeiten. Sie müssen sich schneller über Verdachtsfälle informieren und die Qualität ihrer Daten erhöhen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung eines gemeinsamen Berichts der Rechnungshöfe Deutschlands, Österreichs und Ungarns zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug.
Der Bundesrechnungshof hält eine IT-Konsolidierung in Verbindung mit dem Aufbau einer angemessenen und wirkungsvollen IT-Steuerung weiterhin für geboten. Die Bundesregierung sollte funktionierende, wirtschaftliche und sichere Strukturen in der Bundesverwaltung identifizieren und diese Erfolgsmodelle, wo möglich, bei der IT-Konsolidierung weiterentwickeln.
Die Auswertungen des Bundesrechnungshofes zeigen, dass die Erhaltung der Bundesfernstraßen in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den Vorgaben der Erhaltungsbedarfsprognose 2001 bis 2015 deutlich unterfinanziert war. Unter Berücksichtigung der Preissteigerungen hat das BMVI lediglich in den Jahren 2009 und 2013 die notwendigen Erhaltungsmittel zur Verfügung gestellt. Überdies führten neue technische Vorschriften in den vergangenen Jahren zu erheblichen zusätzlichen Erhaltungskosten, welche noch nicht in der Erhaltungsbedarfsprognose des BVWP 2003 eingerechnet werden konnten.
„Wir schaffen mit den Weiteren Prüfungsergebnissen eine aktuelle Grundlage für das laufende parlamentarische Entlastungsverfahren der Bundesregierung. Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung können so schneller korrigiert werden“, sagte Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse.
„Die zunehmende Verflechtung von Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen macht das Handeln der Verwaltung unwirtschaftlich. Entscheidungen werden verzögert oder verhindert, es ist häufig nicht klar, wer verantwortlich ist, außerdem wird die Kontrolle erschwert“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung.
Der Bundesrechnungshof hat das Verfahren der unterjährigen Änderung des Straßenbauplans mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erörtert. Die Ergebnisse seiner Auswertung hat er mit dem BMVI abgestimmt und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mitgeteilt.
„Der Bund sollte die günstigen Rahmenbedingungen nutzen, um das erklärte Ziel eines nachhaltig ausgeglichenen Haushalts sowie einer Verringerung der zu hohen Schulden konsequent umzusetzen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Vorstellung der Bemerkungen 2014 am 2. Dezember 2014 in Berlin.
In seiner Rede zur Feier des 300jährigen Bestehens der externen Finanzkontrolle in Deutschland würdigte Bundespräsident Joachim Gauck den Bundesrechnungshof als „einen Pfeiler unseres Staatswesens“, der für die Statik der Bundesrepublik Deutschland unverzichtbar sei.
Der Bundesrechnungshof hat die Kostenberechnung der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein für den geplanten Elbtunnel der Bundesautobahn A 20 bei Glückstadt geprüft.
Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (RPA) vom 10.06.2014.
Der Bundesrechnungshof hat untersucht, wie die Bundesagentur für Arbeit ihre Zielerreichung steuert und welche Auswirkungen die Steuerung auf das Handeln der Agenturen für Arbeit hat.
Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 02.05.2014
Die Europäische Kommission strebt einheitliche und verbindliche Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) an, die auf der kaufmännischen doppelten Buchführung mit Periodenabgrenzung beruhen. Hierzu hat der Bundesrechnungshof den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Er weist in seinem Bericht auf offene Fragen sowie auf Chancen und Risiken einer möglichen Einführung der EPSAS hin.
Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 31.03.2014
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Kay Scheller
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