23. Mai: Tag des Grundgesetzes – die Bedeutung von Transparenz

Transparenz ist eine der Grundvoraussetzungen für das Funktionieren einer Demokratie. Das gilt auch für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, die wir als unabhängige Kontrollinstanz prüfen. Wir machen Probleme transparent, indem wir mit genauem Blick die Fakten auf den Tisch legen. Denn nur wenn Entscheidungsträger über ein volles und klares Informationsspektrum mit allen notwendigen Fakten verfügen, können Sie ihren Aufgaben gerecht werden. Damit ist die Transparenz der Haushalts- und Wirtschaftsführung ein wesentlicher Faktor, um das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates zu erhalten.
Als der Parlamentarische Rat am 23. Mai 1949 im Rahmen einer feierlichen Sitzung das Grundgesetz verkündete, war es zunächst als „Provisorium“ gedacht. Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde es dann zur gesamtdeutschen Verfassung. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.
Vor dem Hintergrund des Scheiterns der Weimarer Verfassung und der nationalsozialistischen Diktatur hatten die „Mütter“ und „Väter“ des Grundgesetzes 1949 besonders die individuellen Grundrechte und deren verfassungsrechtlichen Schutz im Blick. Aber auch der Staatsaufbau als demokratischer und sozialer Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird (Artikel 20 Grundgesetz), war von der Idee geleitet, ein System der gegenseitigen Kontrolle zu etablieren, um staatlichen Machtmissbrauch für immer zu verhindern und eine repräsentative-parlamentarische Demokratie mit wehrhaften Schutzmechanismen zu errichten.
In diesem Kontext verständigten sich die Mitglieder des Parlamentarischen Rats auch darauf, eine unabhängige externe Institution verfassungsrechtlich zu garantieren, mit der die noch junge Demokratie dauerhaft vor finanzieller Misswirtschaft und Schieflage geschützt werden sollte: Den Bundesrechnungshof.