Organisation und Rechtsgrundlagen
Unsere Institution
Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde. Er ist in zehn Abteilungen gegliedert: neun Prüfungsabteilungen mit knapp 50 Prüfungsgebieten und eine Präsidialabteilung für Verwaltungsaufgaben. Hinzu kommt eine Prüfungseinheit für internationale Aufgaben. Sitz des Bundesrechnungshofes ist Bonn.
Das Organigramm finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Die Stellung des Bundesrechnungshofes und seine Aufgaben sind verfassungsrechtlich garantiert (Artikel 114 Absatz 2 Grundgesetz). Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Bundesrechnungshofes finden Sie auszugsweise untenstehend.