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Leitsätze der externen Finanzkontrolle: Wegweisende Erkenntnisse

Der Bildausschnitt zeigt eine Person, die etwas auf einem Laptop schreibt. Neben ihr auf dem Tisch liegt ein Notizbuch. Quelle: PaeGAG/stock.adobe.com

Hintergründe und Ziele

Wir im Bundesrechnungshof verfügen über zahlreiche Erkenntnisse, die über den jeweiligen prüfungsbezogenen Einzelfall hinaus von Bedeutung sind. Es wäre gut, wenn die Entscheidungsträger in der Verwaltung diese zur Vorbereitung künftiger Entscheidungen systematisch nutzen könnten. Aus diesem Grund hat der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) Erkenntnisse mit einer gewissen Allgemein­gültigkeit für das Verwaltungshandeln in Form von „Leitsätzen der externen Finanzkontrolle“ aufbereiten lassen.

Es ist vorgesehen, die Sammlung kontinuierlich auszubauen. Hierzu wird der BWV in unregelmäßigen Abständen weitere Leitsätze herausgeben.

Kern der Leitsätze sind die vorangestellten Empfehlungen. Es geht vorrangig nicht darum, Fehler der Vergangenheit anzuprangern. Jede Empfehlung wird durch eine kurze Darstellung der Hintergründe des Einzelfalles ergänzt. Teilweise enthalten die Leitsätze zudem Anmerkungen, die z. B. auf weiterführende Informationen – wie Leitfäden, Arbeitsanleitungen oder Gutachten des Bundesrechnungshofes – verweisen.

Ziel ist, dass die Leitsätze dazu beitragen, „typische Fehler“ im Bereich der Bundes­verwaltung zu vermeiden. Hinweise und Anregungen, wie die Leitsatzsammlung weiter verbessert werden kann, sind jederzeit willkommen.

Leitsatzsammlung

01 Finanzen / Haushalt / Bewirtschaftung

02 Personal

03 Innere Dienste, sächliche Verwaltungsausgaben

04 Zuwendungen (Zuweisungen; Zuschüsse)

05 Investitionen, Bauinvestitionen

06 Vergaben und Beschaffungen

07 Organisation

08 Informations-und Kommunikationstechnik

09 Verwaltungsintegrität

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