Hinweis:
Sie verwenden einen Browser mit veralteter Technologie.
Diese Seite funktioniert nur mit aktuellen Browsern, z.B. Firefox, Chrome, Edge, Safari.
Sondervermögen „Entschädigungsfonds“ auflösen: Leistungen künftig direkt aus dem Bundeshaushalt zahlen (Nr. 32)
Datum05.05.2025
Das Sondervermögen „Entschädigungsfonds“ hat sich überholt. Die Gründe für seine Errichtung rechtfertigen seine Fortführung nicht mehr. Noch offene Entschädigungsleistungen sollten fortan unmittelbar aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Ihre persönlichen Daten erfassen wir nicht — Ihr Besuch auf unserer Webseite bleibt für uns anonym.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Dort können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.