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Bemerkungen 2022: Bundesrechnungshof listet Mängel in vielen Bereichen auf

Ein Tablet zeigt einen Ausschnitt aus den Bemerkungen 2022 des Bundesrechnungshofes. Quelle: Bundesrechnungshof/SFIO CRACHO/stock.adobe.com.

Datum 06.12.2022

In seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes greift der Bundesrechnungshof wie immer Fälle auf, die für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament von Bedeutung sind. Der aktuelle Band enthält zahlreiche Beispiele, in denen die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes nicht zielgerichtet, ineffizient und wirkungsschwach war.

So werden Risiken für den Bundeshaushalt nicht ausreichend berücksichtigt (Nr. 2), die Organisation von Behörden ist unwirtschaftlich (Nr. 9) oder der Bund zieht bei Beschaffungsvorhaben nicht rechtzeitig die Reißleine (Nr. 14).

In mehreren Fällen haben Förderungen und Konjunkturhilfen nicht die angestrebte Wirkung erzielt: Der Bund verloste Förderungen zur Digitalisierung von Unternehmen nach dem Gießkannenprinzip, anstatt sie an sinnvollen Kriterien auszurichten (Nr. 6). Oder er unterstützte mit rund 88 Mio. Euro aus dem Waldklimafonds Projekte, ohne die Fördermittel an einer messbaren Wirkung auszurichten (Nr. 18).

Auf der Einnahmeseite sollte der Bund umfangreiche Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer hinterfragen (Nr. 19) und im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung Verstöße von Finanzinstituten gegen Meldepflichten wirksam und einheitlich ahnden (Nr. 5).

Bemerkungen bereiten Entscheidung über Entlastung der Bundesregierung vor

Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres muss die Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat Rechenschaft ablegen. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat entscheiden dann, ob sie der Bundesregierung für das betreffende Haushaltsjahr die Entlastung erteilen.

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes sind eine wichtige Grundlage für das Entlastungsverfahren. Sie analysieren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, sein Vermögen und seine Schulden. Und sie geben Empfehlungen, wie Defizite abgestellt und Haushaltsmittel effizienter und effektiver eingesetzt werden können.

Infografik zur Rolle der Bemerkungen im Haushaltskreislauf. Quelle: Bundesrechnungshof

Die aktuellen Bemerkungen umfassen neben den Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung 19 weitere Beiträge, die aufzeigen, wo die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes verbessert werden muss.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Bemerkungen im ersten Halbjahr 2023 beraten. In der Regel verbindet er diese Beratung mit der Forderung an die Bundesregierung, unsere Empfehlungen umzusetzen.

Alle Bemerkungsbeiträge zum Download:

Bemerkungen 2022 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes

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Gesamtband

Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2021 (Nr. 1)

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Bei seiner Prüfung der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2021 stellte der Bundesrechnungshof keine bedeutsamen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und den in den Büchern aufgeführten Beträgen fest. Der Anteil nicht ordnungsgemäß belegter Buchungen lag bei 2,1 %.

Risiken für den Bundeshaushalt aus Darlehen und Garantien der Europäischen Union ernst nehmen (Nr. 2)

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Die Bundesregierung hat es unterlassen, die Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt aus Darlehen und Garantien der Europäischen Union zu ermitteln. Dadurch kann sie für diese Risiken nicht angemessen vorsorgen.

Verstoß von Bundesbehörden gegen Geheimschutzvorgaben gefährdet Sicherheit sensibler Daten (Nr. 3)

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Viele Bundesbehörden haben ihre Behördennetze nicht ausreichend abgesichert und nicht für sensible, geheimhaltungsbedürftige Daten freigegeben.

46 Mio. Euro für den Neubau eines Museumsschiffs: Bundesinteresse fehlt (Nr. 4)

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Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien will 46 Mio. Euro für den Nachbau des historischen Stahlseglers „Najade“ als Museumsschiff in Bremerhaven ausgeben. Es fehlt aber an der Finanzierungskompetenz des Bundes und am erheblichen Bundesinteresse.

Steuerdatenaustausch: Verstöße der Finanzinstitute gegen Meldepflichten wirksam und einheitlich ahnden (Nr. 5)

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Finanzinstitute, z. B. Banken und bestimmte Versicherungsgesellschaften, müssen zum Teil nur geringe Bußgelder fürchten, wenn sie Meldepflichten für den Steuerdatenaustausch verletzen. Dies schwächt den Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung.

Effizient fördern: Keine Verlosung von Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung von Unternehmen (Nr. 6)

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verlost Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung von Unternehmen nach dem Gießkannenprinzip, statt seine Förderung mit sinnvollen Kriterien zu hinterlegen.

Handwerkliche Mängel bei Einführung der Grundrente: hohe Bürokratiekosten (Nr. 7)

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Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angestrebte unbürokratische Umsetzung der Grundrente ist für die Verwaltung gescheitert. Vielmehr gestaltet sich ihre Einführung für die Deutsche Rentenversicherung als organisatorischer Kraftakt mit immensen Verwaltungskosten.

Kapitalisierung von Ersatzansprüchen – zu niedrige Kapitalabfindungen belasten Beitragszahler und Bund (Nr. 8)

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Die Renten- und Unfallversicherungsträger vereinbaren für ihre unfallbedingten Ersatzansprüche meist zu geringe Einmalzahlungen mit den Kfz-Haftpflichtversicherungen.

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit – Wirtschaftlichkeitspotenziale durch größere Organisationseinheiten nutzen (Nr. 9)

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Die Bundesagentur für Arbeit bildet in ihrer Zentrale in Nürnberg Organisationseinheiten, die im Vergleich zu den für die Bundesverwaltung entwickelten Maßstäben zu klein sind. Dies führt zu einem unnötig hohen Bedarf an Führungskräften.

Auch die letzten beiden Bereisungsschiffe stilllegen (Nr. 10)

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Die letzten beiden sogenannten Bereisungsschiffe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sind weder dienstlich notwendig noch wirtschaftlich.

BMDV verzögerte Gebührenerhebung bei Eisenbahnen: Bundeshaushalt entgingen Einnahmen in Millionenhöhe (Nr. 11)

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr schuf über Jahre keine rechtliche Grundlage, um Gebühren für die Aufsicht über Eisenbahnen zu erheben. Damit bürdete es die Kosten dieser Aufgaben den Steuerzahlern und nicht den Eisenbahnen als Veranlassern auf.

Bundesamt für Güterverkehr seit fast 30 Jahren ohne aktuelles Liegenschaftskonzept (Nr. 12)

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Das Bundesamt für Güterverkehr hat seit fast 30 Jahren kein aktuelles Konzept, in dem es seinen Bedarf an Liegenschaften nach Anzahl, Lage und Größe untersucht und begründet.

Konjunkturpaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie: BMVg zweckentfremdet 154 von 200 Mio. Euro (Nr. 13)

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Das Bundesministerium der Verteidigung verwendete Mittel aus dem Konjunkturpaket nicht bestimmungsgemäß.

Bundeswehr beendet erfolglose Entwicklung einer Kommunikationsboje für U-Boote erst nach 19 Jahren – künftig muss sie früher die Reißleine ziehen (Nr. 14)

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Seit 19 Jahren entwickelt die Industrie im Auftrag der Bundeswehr die Kommunikationsboje „Callisto“ für U-Boote, ohne ein brauchbares Ergebnis zu erzielen.

BMVg sollte die Wirtschaftlichkeit der gegenseitigen Bedarfsdeckung seiner eigenen Gesellschaften untersuchen (Nr. 15)

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Obwohl das Bundesministerium der Verteidigung immer wieder die Leistungsfähigkeit seiner Gesellschaften bei Beschaffungen für die Bundeswehr betont, untersuchte es nicht, ob sie einander unterstützen und sich gegenseitig beliefern sollten.

Nachhaltiges und wirtschaftliches Bauen: Bund ignoriert seine Ziele bei Planungswettbewerben (Nr. 16)

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Der Bund lässt Gebäude planen, die seine eigenen Nachhaltigkeits- und Wirtschaftlichkeitsziele nicht erfüllen.

Wohnungsfürsorge: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss Ankauf von Belegungsrechten verbessern (Nr. 17)

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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben setzt die Mittel für den Ankauf von Belegungsrechten an Wohnungen nicht wirtschaftlich ein.

Waldklimafonds: Fördermittel auf eine messbare Wirkung ausrichten (Nr. 18)

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Der Bund förderte aus dem Waldklimafonds neun Jahre lang mit rund 88 Mio. Euro Projekte, die Wälder und Klima kaum nachweislich verbesserten. Ursächlich waren fehlende messbare Ziele und falsche Schwerpunktsetzungen.

Überholte Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer – Bund verzichtet auf mehr als 1 Mrd. Euro Steuereinnahmen (Nr. 19)

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Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer gelten für 10 % des Fahrzeugbestandes. Hieraus folgen jährliche Mindereinnahmen von über 1 Mrd. Euro.

Privilegierte Besteuerung von betrieblich genutzten Grundstücksteilen beenden (Nr. 20)

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§ 8 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ist mit wesentlichen steuerlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Anstatt das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, verursacht die Regelung erhebliche Vollzugsprobleme. Sie sollte daher ersatzlos gestrichen werden.

Die Pressemitteilung zu den Bemerkungen 2022 lesen Sie hier.

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