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ÖPNV-Finanzierung durch den Bund: Bereinigung notwendig

Datum 08.02.2022

Viel hilft viel? „Das ist ein Trugschluss, denn das Geld muss vor allem wirksam und systematisch eingesetzt werden“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Zuleitung eines Sonderberichts an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zur Finanzierung des ÖPNV durch den Bund. Der Bundesrechnungshof fordert, die komplexe Bundesfinanzierung grundlegend zu bereinigen. „Einfache, klare Regeln und Zuständigkeiten würden dazu beitragen, dass die Bundesmittel mehr bewirken – für einen attraktiven, leistungsfähigen und klimafreundlichen Nahverkehr.“

Das Grundproblem: Finanzielle Verflechtung von Bund und Ländern

Der ÖPNV ist grundsätzlich Länderaufgabe. Zugleich finanziert ihn der Bund immer stärker mit und zahlt mehr als die Länder selbst. Häufiges Problem bei solchen finanziellen Verflechtungen: Transparenz und Wirtschaftlichkeit bleiben auf der Strecke. Dennoch haben Bund und Länder die Verflechtung bis heute nicht aufgelöst. Im Gegenteil: Die Förderung des ÖPNV mit Bundesmitteln soll weiter ausgebaut werden. Auf 13,2 Mrd. Euro steigen allein nach dem Regionalisierungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die jährlichen Zahlungen an die Länder bis zum Jahr 2030. Trotzdem fordern die Länder noch mehr Geld vom Bund.

ÖPNV-Finanzierung

Gesamtüberblick? Fehlanzeige.

Gesetzliche Leistungen, Förderprogramme und Modellvorhaben, Steuervergünstigungen, Corona-Sonderzahlungen: Die Finanzierung des ÖPNV ist zu einem komplexen Gebilde geworden, das kaum noch zu überblicken ist. Der Bund weiß deshalb selbst nicht genau, wie viel Geld er insgesamt für den ÖPNV ausgibt.

Die Finanzierung des ÖPNV durch den Bund ist zu einem komplexen Gebilde geworden, wie diese Infografik zeigt. Quelle: Bundesrechnungshof

Bundesrechnungshof empfiehlt grundlegende Bereinigung

Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die Finanzierungsinstrumente des Bundes grundlegend zu bereinigen und in ein einheitliches ÖPNV-Gesetz zu packen. Nur so kann der Bund seine Maßnahmen aufeinander abstimmen und überprüfen, ob das Geld – mit Blick auf die verkehrs- und klimapolitischen Ziele – wirksam und wirtschaftlich eingesetzt wird. Die Bundesregierung hat zugesagt, die wesentlichen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zu prüfen.

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