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Bundesverfassungsgericht verhandelt Nachtragshaushaltsgesetz

Datum 21.06.2023

Steht es mit der Schuldenregel im Einklang, dass die Bundesregierung durch das 2. Nachtragshaushaltsgesetz 60 Mrd. Euro in das Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds verschoben hat? Um diese Frage geht es am 21. Juni in Karlsruhe.

In der mündlichen Verhandlung in Sachen „Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ ist die Expertise des Bundesrechnungshofes gefragt: Der Bundesrechnungshof ist vom Zweiten Senat als Sachverständiger Dritter zum Themenbereich Sondervermögen geladen. Der für die Bundesfinanzen zuständige Prüfungsgebietsleiter Dr. Jan Keller wird den Bundesrechnungshof vertreten.

Kritik am 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021

Bereits im Januar 2022 hatte der Bundesrechnungshof in einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages kritisch Position zum 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 bezogen. Seine Kritik im Einzelnen können Sie hier nachlesen.

Anlass der jetzt anstehenden Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Normenkontrollantrag von 197 Mitgliedern der CDU/CSU Fraktion des Deutschen Bundestages, der sich gegen Artikel 1 und 2 des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 richtet. Die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nun für die kommenden Haushaltsjahre Rechtssicherheit im Umgang mit der Schuldenregel schaffen.

Möchten Sie mehr erfahren? Zur generellen Problematik von Sondervermögen hat der Bundesrechnungshof ausführlich in seiner Analyse zur Lage der Bundesfinanzen für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2023 Stellung genommen.

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