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Pandemievorsorge: Für künftige Krisen vorbereitet sein

Auf gelbem Hintergrund liegen eine weiße FFP2-Maske, ein weißes Nasenspray, ein Fieberthermometer aus Glas sowie ein Tablettenblister, von dem bereits drei Tabletten einzeln neben dem Blister liegen. Quelle: Elizaveta/stock.adobe.com

Die Corona-Pandemie unterbrach weltweit die Produktions- und Lieferwege. Die Bundesregierung strebte daher unter anderem den Aufbau einer Produktion von medizinischen Verbrauchsgütern zur Pandemievorsorge und -bewältigung in Deutschland an. Die hierfür aufgelegten Förderprogramme waren aber wenig erfolgreich: Die Bearbeitung der Anträge dauerte zu lange, die Produkte waren nicht konkurrenzfähig. Der Aufbau einer „Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“ (NRGS) scheiterte bisher.

Deutschland stand durch die Corona-Pandemie vor enormen Herausforderungen. Der Deutsche Bundestag rief am 29. April 2020 die epidemische Lage nationaler Tragweite aus. Die Bundesregierung beschloss, u. a. eine „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ (NRGS) aufzubauen. Mit dieser Reserve sollte die Gesundheitsversorgung der deutschen Bevölkerung mit medizinischen Verbrauchsgütern für sechs Monate sichergestellt werden können. Bis heute haben die verantwortlichen Ministerien nicht einmal ein Konzept für diese NRGS vorgelegt. Seit dem 8. April 2023 ist die epidemische Lage ausgelaufen.

Trotz des fehlenden Konzepts ergriff die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen für die Pandemievorsorge:

  • Förderung zum kurzfristigen Aufbau von nationalen Produktionskapazitäten für Schutzmasken: Diese Förderung setzte allerdings erst ein, als sich die Importwirtschaft von ausländischen Waren bereits weitestgehend erholt hatte. Gleichzeitig waren die Preise der deutschen Produkte trotz Förderung nicht konkurrenzfähig.
  • Zuschüsse für die nationale Produktion von Behältnissen für Impfstoffe: Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse wurden zu 85 % an zwei Hersteller gezahlt, die allerdings im Vorfeld auch für die Bedarfseinschätzung abgefragt wurden.
  • Förderung von innovativer persönlicher Schutzausrüstung: Nach neunmonatiger Bearbeitungszeit waren von 182 Anträgen nur zwei Anträge bewilligt und 70 noch in Bearbeitung.

Die vom Deutschen Bundestag für die Maßnahmen bereitgestellten Haushaltsmittel wurden infolge dieser Mängel bei weitem nicht ausgeschöpft. 

Fehlende Koordination zwischen den Ministerien

Die ressortübergreifende Koordination zur Pandemievorsorge sollte über einen Arbeitsstab sichergestellt werden. Doch fehlende Regelungen zur Verteilung der Mittel sowie fehlende überbehördliche Entscheidungsstrukturen verhinderten eine wirksame Zusammenarbeit. Gleichzeitig blieb auch die Federführung für die Ausarbeitung eines Konzeptes für die NRGS ungeklärt.

Ein Beispiel für die fehlende Absprache zwischen den Ministerien war die Versorgung der Bevölkerung mit Schutzmasken. Während das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Förderungen versuchte, nationale Produktionskapazitäten für Schutzmasken aufzubauen, beschaffte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ohne Rücksprache in großem Umfang Schutzmasken im Ausland. Das BMWK monierte anschließend, dass die beschafften Masken nicht die Beschaffenheitsanforderungen für die NRGS erfüllen würden.

Bessere Zusammenarbeit notwendig

Die Bundesregierung muss aus der Corona-Pandemie lernen, um auf zukünftige Krisen angemessen vorbereitet zu sein. Der Bundesrechnungshof erwartet daher, dass die Ministerien ihre Zusammenarbeit verbessern und gemeinsam Handlungsempfehlungen für kommende Krisen erarbeiten.

Mehr zur Pandemievorsorge der Bundesregierung und unseren Empfehlungen erfahren Sie in unserem Bericht an die Bundesregierung:

Aspekte der Pandemievorsorge und -bewältigung (Kapitel 0910 Titelgruppe 01) (PDF, 584KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

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