In der EU unterliegen Banken einer unabhängigen externen (Banken)-Aufsicht. Das soll unter anderem sicherstellen, dass Banken regulative Vorgaben tatsächlich einhalten, insbesondere an das Risikomanagement. Anders als Geschäftsbanken dieser Größenordnung unterliegt die EIB allerdings keiner externen Bankenaufsicht. Stattdessen beaufsichtigt sie sich mit einer internen Einheit und einem internen Verfahren selbst. Eine interne Einheit kann eine unabhängige externe Bankenaufsicht jedoch nicht ersetzen. Ihr fehlen umfassenden Kompetenzen, Unabhängigkeit und Durchsetzungskraft gegenüber der EIB, um Risiken angemessen begegnen zu können.
Die Aufsicht über die EIB bleibt somit weit hinter den europäischen Bankenstandards zurück. Der Bundesrechnungshof sieht es für dringend geboten, Risiken in den Strukturen und Geschäften der EIB frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum die EU-Mitgliedstaaten ein geringeres Schutzniveau als Anteilseigner anderer Banken in der EU akzeptieren sollten. Die Bundesregierung sollte sich daher dafür einsetzen, dass der einheitliche europäische Bankenaufsichtsmechanismus auch die EIB beaufsichtigt.

