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Energie, Klimaschutz, Bundeswehr, Familie und Bundeseisenbahnvermögen

Ausgabejahr 2023
Datum 18.04.2024

Pressemitteilung zum Ergänzungsband der Bemerkungen 2023 des Bundesrechnungshofes

Der Bundesrechnungshof veröffentlicht neue Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2023 ergänzen. „Mit den heute veröffentlichten Prüfungsergebnissen aktualisieren wir die Grundlage für das laufende parlamentarische Entlastungsverfahren. Dadurch können wir unsere Feststellungen und Empfehlungen kurzfristig einbringen und so dazu beitragen, dass Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung schneller korrigiert werden“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung des Ergänzungsbandes. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät diese Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen Sommerpause.

 „Die Bundesfinanzen stehen vor außerordentlichen Herausforderungen. Der Ernst der Lage erfordert ein durchgreifendes und nachhaltiges Handeln des Bundes. Unsere Prüfungsergebnisse zeigen auf, an welchen Stellen der Bund seine Haushaltsmittel zielgerichteter und wirkungsvoller einsetzen und so seine Handlungsfähigkeit verbessern kann. Denn: Es ist Zeit für mehr Effizienz.“, so Scheller weiter.

 Die aktuelle Ergänzung (Bemerkungen 2023 – Ergänzungsband) umfasst unter anderem die folgenden Beiträge:

Energie

Verspätete Auszahlung von 10 Mrd. Euro gefährdet Zielerreichung und Akzeptanz von Förderprogrammen (Nr. 29)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überlastet: Bei drei Förderprogrammen hat das BAFA über 10 Mrd. Euro Fördermittel verspätet an die Antragsstellenden ausgezahlt.

Das BAFA setzt Förderprogramme des Bundes in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Energie um, etwa zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor. Bei drei Förderprogrammen hat das BMWK zuvor nicht geprüft, ob das BAFA genügend Personal hatte. Alternativen, etwa die Umsetzung durch einen Projektträger, hat das BMWK nicht in Betracht gezogen. In allen Programmen überschritt das BAFA die vereinbarten Bearbeitungsfristen deutlich - in einzelnen Jahren bei mehr als 90 % der Verwendungsnachweise. Unternehmen und Privatpersonen mussten oftmals lange in Vorleistung treten und auf die Auszahlung der Fördermittel warten. Dies gefährdet die Zielerreichung und Akzeptanz der Förderung.

Bevor das BMWK Förderprogramme beschließt oder ändert, muss es dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß und wirtschaftlich umgesetzt werden können. Das BAFA muss in die Lage versetzt werden, Fördermittel fristgerecht an die Antragstellenden auszuzahlen.

Klimaschutz

Datenbank für Steuerung von Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden des Bundes verschleppt (Nr. 35)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) blieb beim Aufbau einer Liegenschaftsdatenbank zwei Jahre nahezu untätig.

Ohne die Datenbank kann der Bund nicht präzise steuern und kontrollieren, wie er seine Gebäude energetisch und nachhaltig saniert. Die Gebäude des Bundes sollen vorbildhaft beim Nachhaltigen Bauen und bei der Energieeffizienz sein. Das Budget für Investitionen im Bundesbau betrug zuletzt 2 Mrd. Euro jährlich.

Als Controlling-Instrument ist die Datenbank Voraussetzung dafür, dass Investitionsmittel wirtschaftlich für die ambitionierten Klimaschutzziele des Bundes eingesetzt werden. Zudem fordert die Europäische Union, Energiedaten von öffentlichen Gebäuden bis zum Jahr 2025 zu veröffentlichen.

Das BMWSB muss endlich alles Erforderliche tun, damit die Liegenschaftsdatenbank spätestens Ende 2025 funktionsfähig ist.

Bundeswehr

Einsparpotenzial in Millionenhöhe: Bundeswehr beschafft handelsübliche Batterien für den 15-fachen Preis (Nr. 33)

Um Sprechsätze mit Gehörschutzfunktion zu betreiben, nutzt die Bundeswehr handelsübliche Batterien vom Typ AAA. Für diese zahlt sie bis zu 15-mal mehr als nötig. Die Batterien sind über Rahmenverträge für rund 20 Cent pro Stück verfügbar. Dennoch bezieht die Bundeswehr für die erstmalige Ausstattung die Batterien vom Lieferanten der Sprechsätze, der dafür mehr als 3 Euro pro Stück kalkuliert. Bleibt das Beschaffungsamt bei seinen Plänen, soll er insgesamt 2,6 Mio. Batterien mitliefern. 

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hält dieses Vorgehen für alternativlos. Der Bundesrechnungshof sieht es in der Pflicht, vor allem beim Kauf von handelsüblichen Verbrauchsgütern wirtschaftliche Alternativen zu nutzen.

BMVg muss nicht mehr benötigte Bundeswehrfachschulen schließen (Nr. 32)

Das BMVg hat die Kapazitäten der Bundeswehrfachschulen (Fachschulen) seit Jahren nicht an die stark gesunkene Nachfrage angepasst. Es hätte Fachschulen schließen und frei werdende Ressourcen für Kernaufgaben der Bundeswehr nutzen müssen.

Zeitsoldatinnen und -soldaten haben nach dem Wehrdienst Anspruch auf Förderung ihrer schulischen und beruflichen Bildung. An zehn Fachschulen können sie sich ausbilden lassen und Schulabschlüsse erwerben. Der Betrieb der Fachschulen kostete zuletzt jährlich 25 Mio. Euro. Die Schülerzahlen sanken seit dem Jahr 2014 um über 50 % von 2.777 auf 1.279. Alle Reformversuche, die Fachschulen durch zusätzliche Lehrgangsangebote auch für aktive Soldatinnen und Soldaten auszulasten, blieben erfolglos.

Das BMVg muss die Kapazitäten an der rückläufigen Nachfrage ausrichten und endlich überflüssige Fachschulen schließen.

Familie (BMFSFJ)

Fonds sexueller Missbrauch: BMFSFJ muss zügig geordnete Abwicklung sicherstellen (Nr. 34)

 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verstößt seit Jahren bei der Verwaltung des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (Fonds) gegen grundlegende Vorgaben des Haushaltsrechts. Der Fonds hat zudem jetzt schon eine Finanzierungslücke von mehr als 53 Mio. Euro. Da die Bundesregierung inzwischen beschlossen hat, den Fonds einzustellen, muss das BMFSFJ ihn nun geordnet abwickeln.

Die Bundesregierung richtete den Fonds 2013 übergangsweise ein. Er gewährt Betroffenen von sexuellem Missbrauch Leistungen, wie etwa therapeutische oder medizinische Hilfen. Die Geschäftsstelle des Fonds bewilligte Betroffenen auf Weisung des BMFSFJ Leistungen bis zur maximalen Höhe von 10 000 Euro unabhängig davon, ob zum jeweiligen Zeitpunkt Haushaltsmittel vorhanden waren.

Ein Konzept für die Abwicklung des Fonds liegt bislang nicht vor. Im Gegenteil: Tausende Bescheide sind noch nicht abgerechnet. Es wird mehrere Jahre dauern, bis die Betroffenen die Leistungen abgerufen haben und die Verfahren beendet sind.

Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das BMFSFJ zügig ein Konzept erstellt und umsetzt. Unabhängig davon muss es bei der Verwaltung des Fonds die Vorgaben des Haushaltsrechts beachten. Der Staat muss gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem der Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs uneingeschränkt rechtstreu handeln. Die Betroffenen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Anliegen zwar zügig, aber rechtlich unangreifbar bearbeitet werden.

Bundeseisenbahnvermögen

BMDV schafft keine Klarheit über die Zukunft des Bundeseisenbahnvermögens (Nr. 30)

 Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verzögert die Abwicklung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Die Bundesregierung hätte die Möglichkeit, diese Einrichtung aufzulösen, sobald verbleibende Aufgaben an andere Behörden übergeben sind. Die jährlichen Bundeszuschüsse an das BEV betragen rund 5,5 Mrd. Euro.

Seit Jahrzehnten werden die Aufgaben des BEV weniger – wie die Verwaltung des verbeamteten Personals der Deutschen Bahn AG. Schon seit 2004 ist die Bundesregierung ermächtigt, das BEV aufzulösen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages forderte das BMDV schon 2020 auf, strukturiert darüber zu berichten, wie Aufgaben abgewickelt oder an andere Behörden verlagert – und damit effizienter erfüllt – werden können. Das BMDV berichtet aber nur unzureichend. Es schafft so keine Klarheit und geht Einsparpotenzialen nicht nach.

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