Bundesfernstraßen: Modernisierung maroder Brücken deutlich im Rückstand
Ausgabejahr
2025
Datum
29.04.2025
Pressemitteilung zum Sonderbericht zur Modernisierung von Brücken an Bundesfernstraßen
„Viele Brückenbauwerke an Autobahnen und Bundesstraßen befinden sich seit Jahren in einem schlechten Zustand. Ihre Modernisierung kommt nur schleppend voran. Das Verkehrsministerium ignoriert den deutlichen Rückstand seines Brückenmodernisierungsprogramms. Es zieht stattdessen eine positive Zwischenbilanz, obwohl ‚Soll‘ und ‚Ist‘ immer weiter auseinanderklaffen. Die Evaluierung des Verkehrsministeriums ist in wesentlichen Punkten irreführend und beschönigend. Das ist zu kritisieren“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Veröffentlichung eines Sonderberichts zur Modernisierung von Brücken im Bundesfernstraßennetz. „Konsequente Brückenmodernisierung braucht dringend Vorrang, sonst sind weiterer Verfall und Brückensperrungen vorprogrammiert. Brücken sind neuralgische Stellen der Bundesfernstraßen. Nur wenn Brücken dauerhaft und uneingeschränkt befahrbar sind, können die Autobahnen ihrer herausragenden Bedeutung für Verkehr und Wirtschaft in Deutschland gerecht werden.“
Marode Brücken stehen seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit. Denn von der Qualität der Brücken hängt die Leistungsfähigkeit der Bundesfernstraßen in erheblichem Maße ab. Stehen Brücken nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung, kommt es zu teils weiträumigen Umleitungen mit Staus auf Straßen, die für diesen Verkehr nicht ausgelegt sind.
Weitere Sperrungen von Autobahnen und Bundesstraßen drohen. Für die Autobahnbrücken hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 2022 ein Programm aufgelegt, um bis 2032 die wichtigsten und schadhaftesten Teilbauwerke zu modernisieren – das sind 5 000 Teilbauwerke.
Modernisierung kommt nur schleppend voran
Von der vom BMDV im Brückenmodernisierungsprogramm bis Ende 2024 vorgesehenen Menge an Teilbauwerken modernisierte die Autobahn GmbH aber nur 40 %. Die Zahl der fertiggestellten und kriteriengerechten Brückenmodernisierungen hat sogar von Jahr zu Jahr abgenommen. Von den für 2024 geplanten 280 Teilbauwerken hat die Autobahn GmbH lediglich 69 modernisiert.
Bereits jetzt ist absehbar, dass die Autobahn GmbH auch in den nächsten Jahren weniger Teilbauwerke des Brückenmodernisierungsprogramms fertigstellen wird als vom BMDV geplant. „Die Schere zwischen geplanter und erfolgreicher Modernisierung wird mit den Jahren immer weiter auseinandergehen. Das Ziel, das Brückenmodernisierungsprogramm bis zum Jahr 2032 abzuschließen, rückt in weite Ferne. Um es noch zu erreichen, müsste die Autobahn GmbH ab jetzt rund 590 Teilbauwerke jährlich modernisieren. Das erscheint nicht realistisch“, so Scheller.
Unterschätzter Aufwand: BMDV beschönigt die Zwischenbilanz des Programms
Trotz des Rückstandes zog das BMDV 2024 eine positive Zwischenbilanz zum Brückenmodernisierungsprogramm. Der Bundesrechnungshof kommt zu einem anderen Ergebnis: Zum einen hat das BMDV fälschlicherweise sämtliche von der Autobahn GmbH fertiggestellten Teilbauwerke als Programmerfolg gewertet – obwohl davon nur weniger als die Hälfte unter das Programm fällt. Sogar neue Teilbauwerke an neuen Autobahnen und Maßnahmen an Teilbauwerken, die nicht dringlich entsprechend der Programmkriterien sind, hat es mitgezählt. Zum anderen unterschlägt das BMDV bei seinen Angaben 20 % der zu modernisierenden Teilbauwerke, es gibt die Gesamtzahl um rund 1 000 zu gering an. Beides beschönigt den Programmerfolg erheblich.
Unterschätzter Mittelbedarf: Ausreichende finanzielle Ausstattung sicherstellen
Das BMDV hat auch den Mittelbedarf für die Modernisierung von Autobahnbrücken unterschätzt, weil es bei seinen Berechnungen falsche Annahmen getroffen hat. Es ist ihm zudem bislang nicht erkennbar gelungen, für eine ausreichende finanzielle Ausstattung zu sorgen, um die Brückenmodernisierung zu beschleunigen. Die Mittel dafür sind im Bundeshaushalt intransparent veranschlagt. Auch die Autobahn GmbH kann nicht beziffern, wie viel sie für die Brückenmodernisierung jährlich ausgegeben hat. In der Folge kann das BMDV nicht beurteilen, in welchem Umfang die jährlich bereitgestellten Mittel erhöht werden müssten. Ob und in welcher Höhe Mittel aus einem neuen Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität im Speziellen für die Modernisierung von Brücken an Bundesfernstraßen zur Verfügung stehen werden, ist derzeit offen. Kurzfristig wird die Autobahn GmbH zusätzliche Mittel für die Brückenmodernisierung jedoch nur verausgaben können, wenn sie Personal zugunsten der Brückenmodernisierung intern umverteilt.
Brückenmodernisierung an Bundestraßen aktiv vorantreiben
Für die Brücken an Bundesstraßen gibt es kein Modernisierungsprogramm des BMDV. Für sie sind im Auftrag des Bundes die Länder zuständig, die mit der Brückenmodernisierung auch nicht ausreichend vorankommen. Es ist nicht absehbar, wann sich die Brücken von Bundesstraßen wieder in einem zumindest weitgehend befriedigenden Zustand befinden werden. Das BMDV nimmt dies bislang lediglich zur Kenntnis. Es bleibt passiv, anstatt den Ländern messbare Modernisierungsziele vorzugeben und das Erreichen dieser Ziele zu kontrollieren. Denn nur so kann es die Modernisierungsaktivitäten der Länder steuern und ein Stagnieren bei der Brückenmodernisierung an Bundesstraßen oder gar ein weiteres Verschlechtern des Bestandes verhindern.
Fazit
Der Bundesrechnungshof zieht – anders als das BMDV – eine ernüchternde Zwischenbilanz. Die Modernisierung maroder Brücken verläuft schleppend. „Bleibt es beim bisherigen Tempo bei der Brückenmodernisierung, wird dies zu einem weiteren Verfall der Brückeninfrastruktur führen, was die Verkehrssicherheit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigen könnte. Ohne weitere Maßnahmen ist der Verfall der Brücken an Bundesfernstraßen nicht aufzuhalten“, sagte Scheller.
Der Bundesrechnungshof empfiehlt:
- Die Autobahn GmbH sollte personell und finanziell in die Lage versetzt werden, die Brückenmodernisierung vorrangig wahrzunehmen.
- Neubau- und Ausbauprojekte sollten zurückgestellt werden, um kurzfristig Personalkapazitäten für die Brückenmodernisierung freizusetzen.
- Der Haushaltsgesetzgeber ist gefordert, langfristig und zweckgebunden die erforderlichen Haushaltsmittel für die Brückenmodernisierung bereitzustellen.
- Das BMDV muss den Ländern eindeutige Ziele für die Brückenmodernisierung vorgeben.
Hintergrund
Brücken an Bundesfernstraßen können aus mehreren Teilbauwerken bestehen. Vor allem an Autobahnen hat üblicherweise jede Fahrtrichtung ein eigenes Brückentrag-werk. Das Autobahnnetz umfasste mit Stand September 2021 insgesamt 27 915 Teilbauwerke, die die Autobahn GmbH dauerhaft erhalten muss. Für das Bundesstraßennetz gab das BMDV 24 471 Teilbauwerke an.
Der Begriff „Modernisierung“ umfasst alle baulichen Eingriffe zur Verstärkung einer Brücke sowie deren Teil- oder gänzliche Erneuerung mit Anpassung an aktuelle technische Standards.
Mehr zu unseren Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen lesen Sie hier in unserem Sonderbericht an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Unsere Kurzmeldung zum Bericht lesen Sie hier.