Navigation und Service

Hinweis: Sie verwenden einen Browser mit veralteter Technologie.

Diese Seite funktioniert nur mit aktuellen Browsern, z.B. Firefox, Chrome, Edge, Safari.

75 Jahre Bundesrechnungshof: Wächter und Berater für solide und nachhaltige Staatsfinanzen   

Ausgabejahr 2025
Datum 19.05.2025

Pressemitteilung: Mit einem Symposium anlässlich ihres 75-jährigen Jubiläums blickte die unabhängige externe Finanzkontrolle des Bundes mit Expertinnen und Experten zurück, nach vorne – und vor allem auf den Bundeshaushalt.

„Unseren Auftrag aus dem Grundgesetz interpretieren wir heute als Dreiklang: Prüfen, Beraten, Berichten. Wir liefern Fakten für Politik und Verwaltung,“ sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, vor Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft, Studierenden und Angehörigen der externen Finanzkontrolle. „75 Jahre – das ist dem Bundesrechnungshof Anlass genug für ein Fachsymposium zu zentralen Fragen der finanziellen Handlungsfähigkeit unseres Staates. Es ist für den Bundesrechnungshof wichtig und wertvoll, mit ausgewiesenen Fachleuten Argumente auszutauschen, die eigene Position zu schärfen und den Horizont zu erweitern.“

In seiner Eröffnungsrede blickte Scheller auf die Entwicklung des Bundesrechnungshofes seit seiner Gründung im Jahr 1950 zurück. „Heute sind wir Wächter und Berater. Unser Augenmerk gilt dem Staat und seiner Handlungsfähigkeit. Seine Politiker und Beschäftigten müssen sich an Recht und Gesetz halten – und die enormen Finanzmittel ins Ziel bringen, zweckmäßig verwenden und sinnstiftend damit umgehen,“ so Scheller.

Den Grundstein für den fachlichen Austausch, der am 12. und 13. Mai in Berlin stattfand, legte der Jurist Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio, Hochschullehrer und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, mit einer Positionsbestimmung für Deutschland und den Bundesrechnungshof im Jahr 2025. Angesichts der neuen Verschuldungsmöglichkeiten, die der Bund seit den jüngsten Grundgesetzänderungen hat, betonte Di Fabio die Notwendigkeit, dass der Staat nun seine Handlungsfähigkeit beweise. Dabei bedürfe es einer Instanz, die die Finanzierungslasten im Blick behalte – und vor allem, wie das Geld ausgegeben werde. Der Bundesrechnungshof sei nicht als unabhängige Behörde geschaffen worden, um bequem zu sein, sondern vielmehr um ein Korrektiv zu sein.

Daran anschließend stand die Frage im Zentrum, „wie viel Staat“ notwendig und in der Verfassung vorgesehen ist. Dies dient als Maßstab für den Bundesrechnungshof, um die staatliche Handlungsfähigkeit und den Ressourceneinsatz dafür zu bewerten. Professor Dr. Christoph Gröpl, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität des Saarlandes, ordnete in seinem Impuls ein, welche Aufgaben sich aus der Verfassung ergeben. Er stellte die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit heraus, aus der sich auch der Anspruch auf eine funktionierende Justiz und Verwaltung ableite. Anschließend diskutierte er diese und weitere Fragen in einem Panel mit der Präsidentin des Verbandes „Die Familienunternehmer“ Marie-Christine Ostermann sowie den Ökonomen Professor Dr. Thiess Büttner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Vorsitzender des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrates), Professor Dr. Friedrich Heinemann (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim und Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) sowie Professor Dr. Martin Werding (Ruhr-Universität Bochum).

Im zweiten Panel mit dem Titel „Solide öffentliche Finanzen – wie hoch ist der Bedarf an öffentlichen Mitteln und welche Rolle spielt hier die Schuldenregel?“ befassten sich die Diskutanten mit Eckpfeilern des Bundeshaushalts. Basis war ein Impulsvortrag von Professor Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld (Universität Freiburg, Leiter des Walter Eucken Instituts), in dem dieser analysierte, wie Schuldenregeln wirken. Dabei wies er auch darauf hin, dass es mitunter schwierig sei, investive von konsumtiven Ausgaben abzugrenzen. Es komme – so Feld – letztlich auf eine sinnvolle Ausgestaltung der Staatstätigkeit an. Dass Strukturreformen notwendig sind, darüber waren sich neben Professor Feld auch die übrigen Panlisten nach einer facettenreichen Diskussion einig: Professorin Dr. Désirée I. Christofzik (Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer), Professor Dr. Hanno Kube (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg), Professor Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und Professorin Dr. Silke Übelmesser (Friedrich-Schiller-Universität Jena).  

Zum Abschluss richtete sich der Blick auf eine Welt im Umbruch und die Herausforderungen der Zukunft. Dabei ging es auch um die Frage, inwieweit sich staatliche Institutionen verändern müssen. Ein besonderes Augenmerk lag auf den Möglichkeiten, die Künstliche Intelligenz bietet. In ihrem Impuls stellte Professorin Dr. Sabine Kropp (Freie Universität Berlin) heraus, dass es unumstritten Reformen in der Verwaltung bedürfe. Die Digitalisierung sei bisher kein Befreiungsschlag gewesen, Bürokratieabbau sei unabdingbar. Aber dafür gebe es keine einfache Lösung, die Probleme seien zu komplex. Staatliche Institutionen müssten resilient gestaltet werden. Über die Stellschrauben für eine zukunftsfähige Verwaltung tauschte sie sich anschließend mit den Ökonomen Professor Gabriel Felbermayr, PhD (Direktor des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung Wien), Professor Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und Professor Dr. Michael Hüther (Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln) auf dem Podium aus.

Moderiert wurde das Symposium von der Wirtschaftsjournalistin Dr. Ursula Weidenfeld. 

Resümierend sagte Scheller: „Es geht um Grundsätzliches – um stabile und nachhaltige Finanzen als Grundlage für einen handlungsfähigen Staat, als Grundlage für eine leistungsfähige Verwaltung. Angesichts der Herausforderungen, vieler ungelöster Probleme und Krisen ist der Staat enorm gefordert. Der wirksame Einsatz der Ressourcen in besseren Strukturen und Prozessen ist ein Gebot der Stunde. Wenn deutlich wird, dass der Staat für seine Bürger da ist, dann wächst auch das Vertrauen in den Staat.“

Hintergrund

Der Bundesrechnungshof kann heute alle finanzwirksamen Entscheidungen und Maßnahmen des Bundes auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Das Gesetz über den Bundesrechnungshof trat 1950 in Kraft. Es etablierte diesen als selbständige, nur dem Gesetz verpflichtete Institution. Artikel 114 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte bereits die Stellung eines Rechnungshofes als unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle. Insgesamt schaut die externe Finanzkontrolle in Deutschland auf eine mehr als 300-jährige Tradition zurück.

Weitere Informationen zum Symposium des Bundesrechnungshofes, dem Programm, den Vortragenden und Diskutanten finden Sie hier und unter www.bundesrechnungshof.de.

Folgen Sie uns auch auf LinkedIn und unserer Jubiläumsreihe „75 Jahre – 75 Hofgeschichten“.

Kay Scheller bei seiner Eröffnungsrede.

Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, eröffnet das Symposium des Bundesrechnungshofes anlässlich des 75-jähirgen Jubiläums. Quelle:Jana Legler.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Ihre persönlichen Daten erfassen wir nicht — Ihr Besuch auf unserer Webseite bleibt für uns anonym.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Dort können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

Erlauben