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Vorrang für Brückenmodernisierung

Datum 29.04.2025

Statement des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Zuleitung des Sonderberichts „Schleppende Modernisierung maroder Brücken an Bundesfernstraßen“

Anlass des Sonderberichts

Marode Brückenbauwerke stehen seit einigen Jahren im Fokus der Öffentlichkeit. Gerade Brücken an Bundesfernstraßen sind neuralgische Punkte. Von ihrer Qualität hängt die Leistungsfähigkeit unserer Verkehrsinfrastruktur ab. Stehen sie nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung, kommt es zu teils weiträumigen Umleitungen mit Staus auf Straßen, die für diesen Verkehr nicht ausgelegt sind.

Seit Jahren befinden sich viele Brücken im Bundesfernstraßennetz in einem schlechten Zustand. Ein Grund dafür ist der Schwerverkehr, der in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat; für die Brücken eine besondere Belastung. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das Ziel gesetzt, Brücken schneller zu modernisieren. Dazu hat es 2022 ein Brückenmodernisierungsprogramm aufgesetzt.

Aber: das Programm kommt nicht im notwendigen Maße voran. Und es ist nicht realistisch, dass es seinen Rückstand aufholt. Weiterer Verfall ist damit vorprogrammiert. Hinzu kommt, dass das BMDV seinen Fortschritt beschönigt. Das ist zu kritisieren.

Der Bundesrechnungshof hat bereits im Januar 2024 die schleppende Modernisierung der Brücken an Bundesautobahnen kritisiert. Seitdem hat das BMDV zu wenig veranlasst, um die Abarbeitung des Brückenmodernisierungsprogrammes zu beschleunigen. Daher hält es der Bundesrechnungshof für angebracht, der positiven Zwischenbilanz des BMDV vom September 2024 entgegen zu treten und seinen Empfehlungen Nachdruck zu verleihen.

Anspruch und Wirklichkeit des Brückenmodernisierungsprogramms

Die Autobahn GmbH soll in einem ersten Schritt die wichtigsten und schlechtesten Teilbauwerke von Autobahnbrücken modernisieren – das sind 5 000 Teilbauwerke. Mit dem Programm hat das BMDV anhand klarer Kriterien eine nachvollziehbare Priorisierung der notwendigen Brückenprojekte vorgenommen. Außerdem hat es messbare Ziele vorgegeben. Die Autobahn GmbH soll die Zahl modernisierter Teilbauwerke bis zum Jahr 2026 auf 400 Teilbauwerke steigern und das Brückenmodernisierungsprogramm bis zum Jahr 2032 abschließen.

Aber das Brückenmodernisierungsprogramm kommt nur schleppend voran.

Bis Ende 2024 modernisierte die Autobahn GmbH nur rund 40 % der Menge an Teilbauwerken, die das BMDV im Brückenmodernisierungsprogramm bis Ende 2024 vorgesehen hatte. Die Zahl der fertiggestellten und kriteriengerechten Brückenmodernisierungen hat sogar von Jahr zu Jahr abgenommen. Im Jahr 2024 sollte die Autobahn GmbH 280 Teilbauwerke modernisieren – und schaffte 69. So wird es ihr nicht gelingen, das Programm erfolgreich umzusetzen. Mit Beginn des Jahres 2025 hat die Autobahn GmbH erst 270 relevante Teilbauwerke modernisiert. Somit müssten noch über 4 700 bis 2032 modernisiert werden. Dies wird nicht gelingen.

Um die Weichen für das Programm belastbar stellen zu können, muss das BMDV korrekt kalkulieren. Aber es beschönigt. Denn es berücksichtigt im Programm nicht alle Teilbauwerke und zählt bei den Erfolgen Teilbauwerke außerhalb des Programms mit.

Nach Prüfung des Bundesrechnungshofes wären 5 000 und nicht 4 000 Teilbauwerke zu berücksichtigen, zu modernisieren. 500 Teilbauwerke waren zu Beginn des Programms in Bearbeitung, aber nicht fertiggestellt. Diese zählt das BMDV nicht mit. Aber ein Bauwerk ist erst dann modernisiert, wenn es fertiggestellt ist. Weitere 500 Teilbauwerke hat das BMDV im Jahr 2023 als dringend modernisierungsbedürftig benannt – aber nicht mehr in das Programm einbezogen.

Gleichzeitig bezog das BMDV für seine Erfolgsbilanz im September 2024 Maßnahmen ein, die nicht zum Brückenmodernisierungsprogramm gehören. Weit mehr als die Hälfte der fertiggestellten Teilbauwerke, die es anrechnete, entsprachen nicht den Programmkriterien. Sogar neue Teilbauwerke an neuen Autobahnen und Maßnahmen an Teilbauwerken, die nicht dringlich entsprechend der Programmkriterien sind, hat es mitgezählt.

Auf dieser Basis kann es den wahren Aufwand nicht transparent machen. Dies wäre aber die Grundlage weiterer Planungen. Erschwert wird die Planung auch dadurch, dass das BMDV die durchschnittliche Fläche der zu modernisierenden Teilbauwerke zu gering ansetzt – und damit die dafür notwendigen Mittel. Nach Berechnungen des Bundesrechnungshofes besteht 2026 für 400 Teilbauwerke ein Mittelbedarf in Höhe von 2,1 Mrd. Euro, während das BMDV lediglich 1,4 Mrd. Euro ansetzt.

Hebel für eine beschleunigte Brückenmodernisierung

Die Schere zwischen ‚Soll‘ und ‚Ist‘ darf nicht weiter auseinander gehen. Es müssen die Rahmenbedingungen für eine strukturierte und priorisierte Brückenmodernisierung geschaffen werden. Unsere Empfehlungen:

Die Autobahn GmbH sollte personell und finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben bei der Brückenmodernisierung vorrangig wahrzunehmen. Neubau- und Ausbauprojekte sollten zurückgestellt werden, um kurzfristig Personalkapazitäten für die Brückenmodernisierung freizusetzen. Schließlich priorisiert das Brückenmodernisierungsprogramm eindeutig und nach Notwendigkeit. Auch der geltende Bundesverkehrswegeplan als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes gibt „Erhalt vor Neubau“ als Prinzip vor.

Auch der Haushaltsgesetzgeber ist gefordert, langfristig und zweckgebunden die erforderlichen Haushaltsmittel für die Brückenmodernisierung bereitzustellen. Dazu gehört auch, dass das BMDV den Mittelbedarf belastbar kalkuliert. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes unterschätzt es diesen erheblich.

Das Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für Infrastrukturmaßnahmen und Klimaneutralität gibt dem Bund neue Möglichkeiten. Aber: Wer mit schuldenfinanziertem Sondervermögen vorübergehend mehr Geld ins System pumpt, muss mit diesen auch wirksam umgehen. Wirtschaftliches Handeln bleibt auch bei mittelfristig auskömmlich erscheinender Finanzierung oberstes Ziel.

Das BMDV muss seiner Verantwortung nachkommen und entsprechend steuern, Ziele festlegen und kontrollieren. Das gilt auch gegenüber den Ländern, die für die Brücken an Bundesstraßen in den Flächenländern zuständig sind.

Fazit

Ohne weitere Maßnahmen wird der Verfall der Brücken an Bundesfernstraßen nicht aufzuhalten sein. Nur wenn die Brücken von Bundesfernstraßen dauerhaft und uneingeschränkt befahrbar sind, können sie ihrer herausragenden Bedeutung für Verkehr und Wirtschaft in Deutschland gerecht werden.

Das BMDV muss ehrlich und belastbar planen. Konsequente Brückenmodernisierung braucht dringend Vorrang. Dazu bedarf es des Engagements des Haushaltsgesetzgebers, des BMDV und der Autobahn GmbH.

Mehr zu unseren Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen lesen Sie hier in unserem Sonderbericht an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Schleppende Modernisierung maroder Brücken an Bundesfernstraßen (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

Unsere Kurzmeldung zum Bericht lesen Sie hier.

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