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2014 Bemerkungen Nr. 67 "Entwicklung des Einzelplans 60"
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Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse
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Allgemeine Finanzverwaltung
2014 Bemerkungen Nr. 68 "Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen vereinfachen"
Entfallen die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei Land- und Forstwirten, muss das Finanzamt den Steuerpflichtigen durch Verwaltungsakt hierauf hinweisen. Erst nach dieser sogenannten Wegfallmitteilung dürfen Land- und Forstwirte ihre Gewinne grundsätzlich nicht mehr pauschal ermitteln. Dieses Verfahren ist verwaltungsaufwendig und missbrauchsanfällig. Zudem führt es zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. Der Verzicht auf die Wegfallmitteilung wäre daher auch ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit.
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Allgemeine Finanzverwaltung
2014 Bemerkungen Nr. 69 "Ergebnisse von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen richtig ermitteln"
Die Finanzämter haben für die Statistik oft höhere Ergebnisse erfasst, als sie tatsächlich an zusätzlichen Steuern durch Umsatzsteuer-Sonderprüfungen festgestellt hatten. Die Gesamtstatistik spiegelt damit nicht die wirklichen Prüfungserfolge wider. Das verzerrt den Vergleich zwischen den Ländern und kann zu einem falschen Einsatz von Prüfungspersonal führen. Das BMF muss deshalb für eine einheitliche und zutreffende Berechnung sorgen.
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Allgemeine Finanzverwaltung
2014 Bemerkungen Nr. 70 "Zentrales Informationssystem zur Umsatzsteuerkontrolle endlich erneuern"
Der deutsche Teil des Informationssystems zur Umsatzsteuerkontrolle in der Europäischen Union ist veraltet. Ein gut funktionierender Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden ist jedoch ein Kernelement der Kontrolle. Er wirkt Steuerausfällen und Betrug entgegen. Das BMF muss deshalb für eine unverzügliche Modernisierung des Informationssystems sorgen, nachdem es diese bereits seit acht Jahren plant und frühere Zusagen zur Fertigstellung nicht eingehalten hat.
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Allgemeine Finanzverwaltung
2014 Bemerkungen Nr. 71 "Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verbessert Auftragsvergabe beim Bauunterhalt von Wohnimmobilien"
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat in einem neuen Leitfaden die Vergabe von Bauaufträgen einheitlich und klarer geregelt. Die darin festgelegten Dokumentations- und Kontrollpflichten sichern Transparenz und Wirtschaftlichkeit beim Bauunterhalt. Die Bundesanstalt folgt damit einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes.
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Allgemeine Finanzverwaltung
2014 Bemerkungen Nr. 72 "Bundesanstalt für Immobilienaufgaben passt Mieten bei Gewerbeobjekten an"
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben passt flächendeckend bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen das Entgelt an die marktübliche Höhe an. Sie greift damit eine Empfehlung des Bundesrechnungshofes auf. Dieser hatte bei mehreren Verträgen festgestellt, dass die Entgelte zum Teil seit Jahrzehnten unverändert geblieben waren. Die Mehreinnahmen belaufen sich auf mindestens 1,8 Mio. Euro pro Jahr.
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Allgemeine Finanzverwaltung
2014 Bemerkungen Nr. 74 "Fortschritte bei der Evaluierung des maschinellen Risikomanagements in der Steuerverwaltung"
Das BMF hat die Empfehlung des Bundesrechnungshofes aufgegriffen, die Evaluierung des maschinellen Risikomanagements bei der Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmern zu verbessern. Es hat Mängel bei der Evaluierung abgestellt oder arbeitet auf deren Beseitigung hin. Daneben wird es seine Bundesaufsicht stärker als bisher wahrnehmen.
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Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse
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Allgemeine Finanzverwaltung
2014 Bemerkungen Nr. 75 "Bundesministerium der Finanzen überarbeitet gesetzliche Regelungen zum Verzögerungsgeld"
Das BMF will die Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zum Anlass nehmen, die gesetzlichen Regelungen zum Verzögerungsgeld gemeinsam mit den Ländern grundlegend zu überarbeiten.
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Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse
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Allgemeine Finanzverwaltung
2014 Bemerkungen Nr. 73 "Umsatzbesteuerung von Ausfuhren – Bundesministerium der Finanzen will Betrugsrisiken verringern"
Bei der Umsatzbesteuerung von Ausfuhrlieferungen besteht ein Betrugsrisiko, wenn vermeintlich in einen Drittstaat exportierte Waren tatsächlich in der Europäischen Union bleiben. Das BMF greift dies auf, indem es Defizite bei der Umsatzsteuerkontrolle von Ausfuhrlieferungen gemeinsam mit den Ländern angeht. Ziel ist es insbesondere, den Datenaustausch zwischen Steuerbehörden und Zoll zu verbessern.
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Allgemeine Finanzverwaltung
2014 Bemerkungen Nr. 76 "Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens von Rentnerinnen und Rentnern mit Auslandswohnsitz eingeleitet"
Das BMF setzt sich dafür ein, dass die Finanzverwaltung bei Rentnerinnen und Rentnern mit Wohnsitz im Ausland häufiger das sogenannte Steuerabzugsverfahren anordnet. Dabei ziehen die Rentenversicherungsträger die voraussichtliche Steuer direkt von der Rente ab und leiten sie an das Finanzamt weiter. Der Bundesrechnungshof hatte empfohlen, dieses Verfahren stärker zu nutzen. Er sieht darin ein wirksames Instrument zur Sicherung des Steueraufkommens.
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