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2019 Bericht - Stand der Korruptionsprävention im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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Beratungsberichte
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2019
2014 Bemerkungen Nr. 06 "Bundesministerium des Innern muss einheitliche Rechtsanwendung bei der ersten Besoldungsfestsetzung sicherstellen"
Neu eingestellte Beamtinnen und Beamte können eine höhere Besoldung erhalten, wenn sie bereits über berufliche Erfahrungen verfügen, die für die neue Verwendung förderlich sind. Die Bundesbehörden berücksichtigen berufliche Erfahrungszeiten uneinheitlich. Das BMI muss sicherstellen, dass gleiche Sachverhalte gleich behandelt werden.
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2014
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Teil II Übergreifende und querschnittliche Prüfungserkenntnisse
2014 Bemerkungen Nr. 07 "Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bietet Hilfestellung bei Personalauswahlverfahren"
Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat auf der Grundlage von Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes ein Gutachten zur Personalauswahl in der Bundesverwaltung veröffentlicht. Es will Behörden eine Hilfestellung bei der Personalauswahl bieten und zu sachgerechten und rechtssicheren Personalentscheidungen beitragen.
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2014
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Teil II Übergreifende und querschnittliche Prüfungserkenntnisse
2014 Bemerkungen Nr. 08 "Zuführung von Abfindungen an den Versorgungsfonds des Bundes sichergestellt"
Das BMI und das BMF haben auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes das Verfahren der Zuführung von Abfindungen an den Versorgungsfonds des Bundes neu geregelt. So wollen sie sicherstellen, dass Einnahmen für die spätere Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter dem Versorgungsfonds des Bundes zeitgerecht und vollständig zufließen.
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2014
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Teil II Übergreifende und querschnittliche Prüfungserkenntnisse
2014 Bemerkungen Nr. 15 "Bundesverwaltungsamt erbringt Dienstleistungen für andere Behörden vielfach ohne personelle oder finanzielle Kompensation"
Das Bundesverwaltungsamt erbringt für viele Bundesbehörden Dienstleistungen, z. B. Beihilfe- und Reisekostenabrechnungen. Nicht immer erhält es dafür von den anderen Behörden eine personelle oder finanzielle Kompensation. Einsparpotenziale bei den auftraggebenden Behörden bleiben dadurch ungenutzt.
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Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse
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Bundeministerium des Innern
2014 Bemerkungen Nr. 22 "Bundesministerium der Finanzen verbessert Arbeitsschutz für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer"
Das BMF hat auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes den Arbeitsschutz für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer seines Geschäftsbereichs verbessert. Dazu hat es die Vorgaben für arbeitsmedizinische Untersuchungen zur Fahrtauglichkeit präzisiert. Außerdem hat es die Dienststellen der Bundesfinanzdirektion Nord angewiesen, vorgeschriebene Arbeits- und Mindestruhezeiten einzuhalten sowie Bereitschafts- oder Wartezeiten auszuweisen. Diese Vorgaben sollen die Gefahr unfallbedingter Personen- und Sachschäden im Straßenverkehr reduzieren, für die der Bund schadensersatzpflichtig sein könnte.
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Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse
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Bundesministerium der Finanzen
2014 Bemerkungen Nr. 33 "Wirtschaftlichkeit der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit noch nicht sichergestellt"
Der Bundesrechnungshof hat die Bundesagentur für Arbeit aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit ihrer Hochschule zu verbessern. Er erwartet, dass die Bundesagentur für Arbeit eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Betrieb der Hochschule an zwei Standorten durchführt und auf dieser Grundlage über den Fortbestand der Standorte entscheidet.
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Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse
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Bundesagentur für Arbeit
2014 Bemerkungen Nr. 34 "Bundesagentur für Arbeit verbessert die Personalplanung bei der Beratung von Jobcentern"
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Vorschläge des Bundesrechnungshofes zur Personalplanung bei der Beratung von Jobcentern aufgegriffen. Sie setzt das Personal künftig nur so ein, wie es zur wirtschaftlichen Aufgabenerledigung nötig ist.
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Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse
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Bundesagentur für Arbeit
2014 Bemerkungen Nr. 50 "Übertragung der Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz auf den Bund ohne Ausgleich durch die Länder"
Der Vollzug des Unterhaltssicherungsgesetzes durch die Länder und Kommunen ist besonders fehleranfällig. Der Bundesrechnungshof hat deshalb empfohlen, den Vollzug dem Bund zu übertragen. Der Bund sollte für seine zusätzlichen Verwaltungsausgaben eine Kompensation mit den Ländern suchen.
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Teil III Einzelplanbezogene Entwicklung und Prüfungsergebnisse
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Bundesministerium der Verteidigung
2019 Bemerkungen Nr. 05 - Zulagendschungel kaum zu durchdringen
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Übergreifende und querschnittliche Prüfungserkenntnisse
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BMI
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