Mangelnde Kontrolle fand der Bundesrechnungshof bei den Beteiligungen des Bundes. Dieser beteiligt sich mit rund 29 Mrd. Euro an privaten Unternehmen. Manchen Teilen der Bundesverwaltung war jedoch nicht klar, dass die Erfolgskontrolle der Beteiligungen in ihrer Verantwortung liegt. Auch nahm der Bund die Geschäftsleitungen nicht ausreichend in die Pflicht: So ließ die Verwaltung erfolgsabhängige Vergütungen zu, auch wenn der Erfolg ausblieb oder nicht messbar war. Der Bundesrechnungshof fordert vom Bund, einen Standard für die Erfolgskontrolle bei Beteiligungen zu erarbeiten. Dieser sollte klare Vorgaben für die erfolgsabhängige Vergütung der Geschäftsleitung enthalten und die Messbarkeit der vereinbarten Ziele sicherstellen.
Durch eine Pauschalvereinbarung ist die Deutsche Bahn AG in den Genuss von insgesamt 278 Mio. Euro für den Ausgleich von Personalkosten gekommen. Ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt waren, musste sie entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht darlegen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat zugesichert, Einnahmen aus Beteiligungen und Darlehen an Unternehmen in Entwicklungsländern künftig ordnungsgemäß dem Bundeshaushalt zuzuführen. Außerdem will es Beteiligungen und Darlehensforderungen in Zukunft korrekt in der Vermögensrechnung des Bundes erfassen.
Das Bundesverteidigungsministerium hat mehrere technische Projekte der Bekleidungsgesellschaft – sie stattet die Truppe z. B. mit Uniformen aus – mit insgesamt 5 Mio. Euro finanziert. Hierfür gab es keine rechtliche Grundlage. Das Bundesverteidigungsministerium kann zudem nicht ausschließen, dass es für ein Projekt mehr zahlte, als es kostete. Der Forderung des Bundesrechnungshofes, die Umstände der Finanzierung aufzuklären, kommt es nicht nach.
Das Bundesfinanzministerium hat keine geeignete Organisationsstruktur, um bei der Finanzmarktstabilisierung erworbene Bankbeteiligungen sachgerecht zu betreuen. Die inhaltlichen Fragen der Stabilisierung siedelte es in einer anderen Abteilung an, als die Betreuung der Aufsichtsräte dieser Banken.
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung hat auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes von staatlich gestützten Kreditinstituten erstmals Gebühren für die Überwachung von Garantien und Kapitalhilfen gefordert. Die Kreditinstitute erstatteten rückwirkend 5 Mio. Euro. Dadurch benötigte die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung für das Jahr 2011 keine Mittel aus dem Bundeshaushalt.
Das Bundesverteidigungsministerium hat versäumt darauf hinzuwirken, dass die Wirtschaftlichkeit einer millionenschweren Investition eines mehrheitlich im Bundesbesitz befindlichen Unternehmens nachgewiesen ist.
Die KfW Bankengruppe hat eine um 3,6 Mio. Euro zu hohe Vergütung vom Bundesverkehrsministerium erhalten. Sie hat zugesagt, diesen Betrag einschließlich Zinsen auszugleichen. Zudem werde sie ihre Vergütung künftig nach dem mit dem Bundesverkehrsministerium vereinbarten Verfahren berechnen. Das Bundesverkehrsministerium seinerseits hat angekündigt, die Vergütungsabrechnungen der KfW Bankengruppe künftig intensiver zu prüfen.
Die Einstellung des Geschäftsbetriebs eines defizitären Beratungsunternehmens vermeidet weitere Verluste von Gesellschaftskapital zulasten des Bundes.
Die Förderung der Helmholtz-Gemeinschaft durch das Bundesforschungsministerium soll sich in zehn Jahren annähernd verdoppeln. Im Jahr 2015 wird sie bei knapp 3 Mrd. Euro jährlich liegen. Den wirkungsvollen Einsatz der Mittel hat das Bundesforschungsministerium jedoch nicht sichergestellt. Das Bundesforschungsministerium lehnt es gleichwohl ab, das Förderverfahren vor dem Start der nächsten Programmperiode zu evaluieren.
Künftig wird besser kontrolliert, wie Fördergelder für Energieeffizienz und CO2-Minderung bei Gebäuden verwendet werden. Dazu vereinbarte das Bundesbauministerium mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau systematische Kontrollen der Baumaßnahmen vor Ort. Sie wird außerdem die notwendige Qualität der Leistungen der Bau- und Energiesachverständigen sicherstellen, die im Förderverfahren beteiligt sind.
Das Bundeseisenbahnvermögen zahlt seinen Tarifbeschäftigten im Vergleich zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ein deutlich höheres Entgelt. Zusätzlich gewährte das Bundeseisenbahnvermögen im Jahr 2010 zu Unrecht außertariflich Leistungsprämien und -zulagen von fast einer halben Million Euro.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes ihre Arbeitsprozesse bei der Ausführung eines Konjunkturprogramms verbessert. So hat sie die Kommunikation mit Banken und Kreditnehmern optimiert und das Verfahren beschleunigt. Dadurch konnten mittelständische Unternehmen schneller Kredite aus dem Konjunkturprogramm erhalten.
Das Bundesfinanzministerium hat den Bundesbehörden Hinweise gegeben, wie sie den Verkauf ihrer nicht benötigten Vermögensgegenstände verbessern können. Sie sollen einheitlich verfahren und sich auf zwei Verkaufswege konzentrieren. Damit greift das Bundesfinanzministerium Empfehlungen des Bundesrechnungshofes auf.
Die Bundeswehr entsendet militärisch ausgebildete Fluglotsen zur Deutschen Flugsicherung. Dort werden sie zu Fluglotsen für den zivilen Bereich ausgebildet. Die Bundeswehr übernimmt deren Personalkosten. Da auch zivil ausgebildete Lotsen militärische Flüge kontrollieren, wird das militärisch ausgebildete Personal zumindest in dem derzeit vereinbarten Umfang nicht benötigt. Die Bundeswehr zahlt für die Kontrolle militärischer Flüge seit über 16 Jahren jährlich bis zu 100 Mio. Euro. Die Anzahl der militärischen Flüge ist deutlich zurückgegangen. Die Zahlungen sind nicht mehr leistungsgerecht.
Zwei Beteiligungsgesellschaften der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland verpachten Rehabilitationskliniken. Dies ist mit dem gesetzlichen oder zugelassenen Aufgabenbereich eines Rentenversicherungsträgers nicht vereinbar und birgt finanzielle Risiken. Mit der Belegung und Vergütung der Rehabilitationskliniken verstößt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zudem gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Bundesministerium) hat aufgrund der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes darauf verzichtet, ein weiteres Mittelstandspanel aufzubauen.