2010 Bemerkungen Nr. 22 "Mittel des Zukunftsinvestitionsprogramms für die Schiene bestimmungswidrig eingesetzt"
Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm 2001 bis 2003 (ZIP) stellte der Bund den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG (Unternehmen) 3,1 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit sollte die Qualität des bestehenden Schienennetzes durch Beseitigung bekannter Schwachstellen verbessert werden, um den Schienenverkehr pünktlicher und schneller zu machen. Dessen ungeachtet durfte eines der Unternehmen knapp ein Drittel des Geldes zwei Jahre lang zur zinslosen Zwischenfinanzierung von Neubauvorhaben verwenden. 260 Mio. Euro hiervon konnte es danach endgültig für allgemeine Schienenwegeinvestitionen nutzen. Die restlichen 660 Mio. Euro stundete ihm das Bundesverkehrsministerium zinslos bis zum Jahre 2008. Erst dann wurde vereinbart, das Geld bis zum Jahre 2012 in Raten an den Bund zurückzuzahlen.
Obwohl dem Bundesverkehrsministerium unterschiedliche Angaben darüber vorlagen, wie viele Mittel aus dem ZIP tatsächlich in die Schienenwege investiert wurden, klärte es diese Unstimmigkeiten nicht auf. Stattdessen vernachlässigte es die Haushaltsklarheit und entschied, fortan vorrangig das Gesamtvolumen aller Investitionen in das bestehende Schienennetz zu betrachten. Auf eine Anfrage aus dem Deutschen Bundestag erklärte es gleichwohl, die Projekte des ZIP seien bis auf wenige Ausnahmen bereits fertiggestellt bzw. im Bau.
Das Bundesverkehrsministerium hat erwidert, die Mittel aus dem ZIP hätten einen unverzichtbaren Beitrag dazu geleistet, einen Substanzverzehr im bestehenden Schienennetz zu verhindern. Der zentralen Zielsetzung des Programms sei damit entsprochen worden.
Der Bundesrechnungshof hat klargestellt, dass die Mittel aus dem ZIP weder zur Zwischenfinanzierung von Neubauvorhaben noch für allgemeine Schienenwegeinvestitionen bestimmt waren. Er fordert das Bundesverkehrsministerium auf,
- transparent und plausibel darzulegen, wie die ZIP-Mittel für die Schiene verwendet wurden,
- Bundesmittel aus Investitionsprogrammen künftig bestimmungsgemäß einzusetzen sowie
- die Umsetzung von Investitionsprogrammen angemessen zu überwachen, Unstimmigkeiten rechtzeitig aufzuklären und die Ergebnisse zu dokumentieren.