2010 Bemerkungen Nr. 48 "Lärmschutzwände, Böschungssicherung und Instandhaltung falsch abgerechnet: Eisenbahninfrastrukturunternehmen zahlt 5,5 Mio. Euro an den Bund zurück"
Nach Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert der Bund Investitionen in die Schienenwege seiner Eisenbahnen. Für Neu- und Ausbaumaßnahmen schließt er Finanzierungsvereinbarungen mit Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Unternehmen). Der Bundesrechnungshof prüfte drei solcher Maßnahmen und stellte u. a. fest:
- Aufbau von Lärmschutzwänden zweimal abgerechnet
Weil das Unternehmen schlecht geplant hatte, musste es bereits fertiggestellte Lärmschutzwände wieder abreißen und neu aufbauen. Es hätte die entstandenen Mehrkosten selbst tragen müssen, stattdessen berechnete es dem Bund auch den zweiten Aufbau.
- Bund sollte nutzlose Böschungssicherung finanzieren
Das Unternehmen baute eine Böschungssicherung direkt neben den Gleisen. Das Gelände ist in diesem Bereich nahezu eben und steigt auch im Anschluss nur gering an. Die Böschungssicherung steht frei und ist somit völlig nutzlos.
- Instandhaltung eines Funksystems als Neubau abgerechnet
Der Bund beauftragte ein Unternehmen mit dem Neubau eines Funksystems. Die spätere Instandhaltung musste das Unternehmen selbst tragen. Trotzdem rechnete es Instandhaltungskosten für drei Jahre und Ersatzteile als Neubaukosten ab.
Nach Hinweisen des Bundesrechnungshofes und Rückforderungen durch das Eisenbahn-Bundesamt hat das Unternehmen bislang 5,5 Mio. Euro zurückerstattet. Weitere Rückforderungen von 0,3 Mio. Euro werden noch geprüft.