2014 Pressemitteilung 04 - Bemerkungen 2013, weitere Prüfungsergebnisse
P R E S S E M I T T E I L U N G
Aktuelle Prüfungsergebnisse
- EUROFIGHTER, Steuern, Internethandel, Straßenbau, Deutsche Bahn AG -
Der Bundesrechnungshof legt weitere Prüfungsergebnisse vor, die seine Bemerkungen 2013 ergänzen. Damit schafft er eine möglichst aktuelle Grundlage für das laufende parlamentarische Entlastungsverfahren der Bundesregierung. Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung sollen so frühzeitig korrigiert werden können. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät diese Prüfungsergebnisse in seinen Sitzungen am 23. Mai und 27. Juni 2014.
Die aktuelle Ergänzung umfasst folgende zwölf Beiträge:
Kostentransparenz beim EUROFIGHTER herstellen
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat keinen Überblick über die bisherigen und die noch anfallenden Ausgaben beim EUROFIGHTER, dem teuersten deutschen Rüstungsvorhaben. Es zeichnet sich ab, dass der im Jahr 1997 kalkulierte Kostenrahmen von 11,8 Mrd. Euro für die Beschaffung von ursprünglich vorgesehenen 180 EUROFIGHTER nur noch für die Beschaffung von 140 EUROFIGHTER reicht. Hinzu kommt, dass sich die vom BMVg anfangs erwarteten sog. Lebenswegkosten für den EUROFIGHTER von ursprünglich 30 Mrd. Euro etwa verdoppeln dürften, trotz reduzierter Anzahl auf 140 EUROFIGHTER. Bei den Lebenswegkosten handelt es sich um alle Ausgaben, die über den gesamten Lebensweg entstehen und dem Waffensystem zugeordnet werden können. Besonders stark gestiegen sind die Betriebsausgaben, insbesondere die Ausgaben für die Materialerhaltung. Welcher Gestaltungsspielraum für andere Rüstungsvorhaben bleibt, ist angesichts der fehlenden Ausgabenübersicht beim EUROFIGHTER nicht zu erkennen. Das BMVg sollte für mehr Transparenz bei den Ausgaben sorgen und diese überwachen. Es sollte hierzu die Lebenswegkosten neu ermitteln, den Ursachen für Kostensteigerungen nachgehen und auf Kostenreduzierungen hinwirken.
Steuerausfälle in Millionenhöhe befürchtet
Beim Verkauf von Internetleistungen, wie beispielsweise Musik- und Videodateien, E-Books, Livecams und Software, durch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU kommt es nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes in Deutschland zu Umsatzsteuerausfällen in mehrstelliger Millionenhöhe. Dies folgt aus einer hohen Dunkelziffer nicht registrierter Unternehmen als auch vergleichsweise geringen Steuereinnahmen in diesem Bereich. Im Jahr 2013 waren in der gesamten EU nur knapp 500 Unternehmen aus Drittstaaten registriert, die an einem zwischen den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmten Besteuerungsverfahren teilnehmen. Gleichzeitig erzielt Deutschland jährlich nur rund 23 Millionen Euro Umsatzsteuer, was einem Umsatz dieser Unternehmen mit deutschen Abnehmern von gerade einmal 120 Millionen Euro entspricht. Angesichts eines stetig wachsenden, milliardenschweren Marktes für Internetleistungen geht der Bundesrechnungshof deshalb von erheblichen Steuerausfällen aus. Der Bundesrechnungshof fordert das BMF auf, die steuerliche Kontrolle in diesem Bereich mit den Bundesländern zu verbessern. Dazu gehören u. a. klare Zuständigkeiten und wirksame Sanktionsregelungen.
Krebserregende Stoffe im Straßenbau
Etwa 1.000 Mio. Tonnen Trag- und Deckschichten mit krebserregenden Stoffen sind in Straßen in Deutschland verbaut. Anstatt die giftigen Substanzen fast rückstandsfrei zu verbrennen, werden sie bei Straßenerneuerungen wiederverwendet. Bei jeder Beimischung der belasteten Schichten zu unbelasteten Schichten steigt die kontaminierte Abfallmenge um 30 %. Dieses Verfahren birgt nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Risiken. Die finanziellen Lasten steigen auch für den Bund, da die Länder krebserregende teer- oder pechhaltige Schichten aus ihren Landesstraßen in Bundesfernstraßen eingebaut haben. Der Bundesrechnungshof fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, seinen Willen, künftig auf den Wiedereinbau der krebserregenden Stoffe zu verzichten, mit mehr Nachdruck zu verfolgen. Darüber hinaus sollte es für einen finanziellen Ausgleich für die zusätzlich aus Landesstraßen eingebauten kontaminierten Mengen sorgen.
Ein Meter für eine Million Euro
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur plant eine überdimensionierte Brücke, um die Bundesautobahn A 20 bei Bremervörde über den Fluss Oste zu führen. Es hält dabei eine Durchfahrtshöhe von 5,45 m über dem mittleren Hochwasserspiegel für ökologisch und technisch geboten. Dabei würde eine um knapp einen Meter niedrigere Brücke den technischen Anforderungen völlig gerecht und die Schiffsdurchfahrt sowie Instandsetzungsarbeiten gewährleisten. Zudem wäre die niedrigere Brücke ökologisch und wirtschaftlich von Vorteil: Der Eingriff in die ökologisch sensible Flussaue der Oste wäre abgemildert, da etwa 900 m² weniger Fläche verbraucht würden. Auch der Fledermausdurchflug unter der Brücke wäre gewährleistet. Zudem würden eine Million Euro eingespart.
Überkommene Ausgleichszahlungen
Der Bund hat der Deutschen Bahn AG (DB AG) in den Jahren 2009 bis 2012 Personalausgleichszahlungen in Höhe von knapp 280 Mio. Euro gewährt, ohne dass diese ihren Anspruch im Einzelfall nachzuweisen hatte. Kann die DB AG aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen Personal nicht mehr beschäftigen, stehen ihr unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichszahlungen zu. Ihren Anspruch muss sie im Einzelfall nachweisen. Sie kann nicht, wie geschehen, ihre Ansprüche pauschal abgelten. Der Bundesrechnungshof wertete in einer Stichprobe 295 Fälle aus und stellte fest, dass selbst bei großzügiger Auslegung lediglich 14 Bedienstete ihren Arbeitsplatz aus Rationalisierungsgründen verloren hatten. Ungeachtet der Tatsache, dass die Erstattungen nur auf der Grundlage von Einzelnachweisen gezahlt werden dürfen, bezweifelt der Bundesrechnungshof die Zweckmäßigkeit der Ausgleichszahlungen. Die vor 20 Jahren eingeführte Regelung zum Schutz der DB AG vor Wettbewerbsnachteilen in ihrer Gründungsphase hat sich überlebt.
Mit dem Ziel, die Binnenschifffahrt umweltverträglicher zu machen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Bau und Betrieb eines Mehrzweckschiffes und eines Tankschiffes als Modellprojekte mit insgesamt 4 Mio. Euro gefördert. Wesentliche Förderziele hat es jedoch nicht erreicht. So sollten die Schiffe weniger Abgase ausstoßen, weniger Kraftstoff verbrauchen und aufgrund ihrer Beschaffenheit Flüsse und Ufer weniger belasten als vergleichbare herkömmliche Schiffe. Allerdings verbrauchten die Schiffe nicht weniger, sondern teilweise mehr Kraftstoff. Zudem arbeiteten die Abgasanlagen beider Schiffe nur unzureichend und versagten sogar mehrfach. Das Mehrzweckschiff fuhr außerdem fast ausschließlich als See- und als Küstenschiff im Mittelmeerraum. Damit blieb offen, ob die neue Schiffsform die Binnengewässer und deren Ufer mehr oder weniger belastet. Das BMUB sollte künftig seine Projekte konsequent auf die Förderziele ausrichten und bei Fehlentwicklungen steuernd eingreifen.
Unnötige Ausgaben für Dienstleister
Seit über 30 Jahren beauftragt die Bundeswehr einen privaten Dienstleister für Leistungen, die sie ohne weiteres selbst erledigen könnte. Allein für die Jahre 2011 bis 2013 zahlte sie ihm mehr als 2 Mio. Euro, um Geräte und Material für die beiden Universitäten der Bundeswehr zu beschaffen. Dabei beschränkte sich der Aufwand des Dienstleisters im Wesentlichen darauf, Bestellungen vorzunehmen und den Eingang der Lieferung zu überwachen. Selbst fachlich anspruchsvolle Vorbereitungen, wie die technische Spezifizierung für ein komplexes Robotersystem oder Preisverhandlungen mit Lieferanten hatten bereits die Universitäten übernommen. Die Bundeswehr sollte künftig den gesamten Prozess der Beschaffungen mit eigenem Personal durchführen und den Vertrag mit dem Dienstleister nicht mehr ausschreiben.
Weil alle öffentlichen Schutzräume nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Verteidigungs- oder Spannungsfall keinen Schutz mehr bieten, werden sie seit dem Jahr 2007 stillgelegt, zurückgebaut oder verkauft. Dabei hat das BMI keinen Überblick über den Zustand, die Rechtsverhältnisse oder die Kosten für den Unterhalt und den Rückbau der im Jahr 2013 noch vorhandenen 1 300 Räume. Zudem versäumte es das BMI, das Parlament über seine Einschätzung der geänderten Sicherheitslage und die Konsequenzen für den Bevölkerungsschutz zu unterrichten. Ohne eine vollständige Bestandsaufnahme und ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept zum Umgang mit den öffentlichen Schutzräumen, ist deren sachgerechte und wirtschaftliche Abwicklung nicht möglich. Das BMI sollte sich diesen Überblick verschaffen und das Parlament entsprechend informieren.
Erschwerter Informationsaustausch
Die papierbasierte Übermittlung notarieller Urkunden über Rechtsvorgänge bei Kapitalgesellschaften an die Finanzämter verzögert und erschwert unnötig die Aufgabenerfüllung der Finanzverwaltung. Ein elektronisches Verfahren, wie es bereits im Jahre 2007 von der Bundesnotarkammer vorgeschlagen wurde, brächte bedeutende Erleichterung, da den Finanzämtern steuerlich relevante Informationen schneller vorlägen. So könnte die Finanzverwaltung beispielsweise Gewinne bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften wesentlich schneller ermitteln. Den Handelsregistern übermitteln die Notare solche Urkunden bereits seit mehr als sechs Jahren elektronisch, so dass ein erprobtes Verfahren existiert, das nicht durch anderweitige Erfahrungen gestützt oder gar nochmals pilotiert werden müsste. Das Bundesministerium der Finanzen sollte sich deshalb dafür einsetzen, dass die elektronische Übermittlung solcher Urkunden zügig eingeführt wird.
Seit 16 Jahren nicht mehr informiert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) versäumt es seit Jahren, den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages über eine wichtige Grundlage für die gesetzliche Festlegung eines Sondersteuersatzes für sog. Pauschallandwirte zu informieren. Dabei beschloss der Finanzausschuss im Jahr 1990 einen jährlichen Informationszyklus. Nun wenden die Pauschallandwirte beim Verkauf ihrer Lieferungen und Dienstleistungen seit Jahren einen Umsatzsteuersatz von 10,7 % an. Die vereinnahmte Steuer können sie einbehalten als Ausgleich dafür, dass ihnen Unternehmen für deren Produkte die Umsatzsteuer als so genannte Vorsteuer berechnet haben. Der Sondersteuersatz darf jedoch nicht zur steuerlichen Subvention führen. Er muss der Vorsteuerbelastung entsprechen. Dafür muss das BMF die Vorsteuerbelastung der deutschen Pauschallandwirte jährlich ermitteln und das Parlament unterrichten, damit dieses den korrekten Umsatzsteuersatz auf jeweils aktueller Grundlage festlegen kann.
Ein Viertel weniger Zeit für Lehre
Lehrkräfte am Fachbereich Finanzen der Fachhochschule des Bundes haben jährlich je 684 volle Stunden für Lehrveranstaltungen zu leisten. Auf diese Regellehrverpflichtung können bis zu 25 weitere Tätigkeiten angerechnet werden, wie Klausurkorrekturen, interne Besprechungen oder eigene Fortbildungen. Dies führte im Jahr 2011 dazu, dass die Lehrenden ein Viertel weniger Zeit für die Lehre aufbrachten als vorgesehen. Um diesen Verlust auszugleichen, fielen bei den Lehrenden Überstunden an. Als weiteren Ausgleich stellte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für die Jahre 2011 bis 2014 weitere vier befristete Vollzeitlehrende sowie Honorarkräfte ein. Kosten: 1,27 Millionen Euro. Das BMF sollte die Arbeitszeitregelung überarbeiten und die zur Anrechnung berechtigten Tätigkeiten so einschränken, dass die Regellehrverpflichtung einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz entspricht. Dabei dürfen maximal 7 % der Regellehrzeit auf andere Tätigkeiten angerechnet werden.
Volljährige Waisen haben bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn sie sich überwiegend in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Dabei kann eigenes Einkommen die Rentenhöhe mindern. Die Einkommensermittlung ist komplex und verursacht bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern jährliche Verwaltungskosten von mindestens 12,5 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen erheblich niedrigere einkommensbedingte Gesamtkürzungen der Waisenrenten. Aufgrund der hohen Diskrepanz zwischen Ermittlungsaufwand und tatsächlicher Rentenkürzung empfiehlt der Bundesrechnungshof die Einkommensanrechnung – wie beim Kindergeld geschehen – zu streichen. Zwar teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Auffassung. Die gesetzliche Neuregelung will es jedoch mit anderen, inhaltlich noch nicht abgestimmten Vorhaben koppeln. Um nicht weiter unnötig Zeit zu verlieren, sollte die Neuregelung umgehend dem Parlament vorgelegt werden.