2014 Bemerkungen Nr. 07 "Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bietet Hilfestellung bei Personalauswahlverfahren"
Der Präsident des Bundesrechnungshofes ist traditionell zugleich Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV). In dieser Funktion wirkt er beispielsweise mit Gutachten auf eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben und eine entsprechende Organisation der Bundesverwaltung hin.
Auf der Grundlage einschlägiger Prüfungsergebnisse hat der BWV das Verfahren der internen und externen Personalauswahl begutachtet. Grundlage dafür waren Schwachstellen und gleiche Fehlerquellen, die der Bundesrechnungshof bei einer querschnittlichen Prüfung der Stellenbesetzungsverfahren verschiedener Behörden feststellte. Ursächlich für die Defizite war oftmals, dass komplexe Vorschriften sowie die Rechtsprechung nicht umfänglich beachtet wurden. Das BMI hatte für die Bundesverwaltung keine Hinweise zu Personalauswahlverfahren herausgegeben.
Die festgestellten Defizite und die fehlende Hilfestellung von zentraler Stelle haben den BWV veranlasst, das Gutachten zum Verfahren der internen und externen Personalauswahl in der Bundesverwaltung in seiner Schriftenreihe zu veröffentlichen. Es fasst die einschlägigen Vorschriften sowie die wesentliche, überregionale Rechtsprechung zusammen. Indem es die entscheidenden Stellen im Verfahren aufzeigt, erleichtert es den Behörden, die neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung zielgerichtet weiterzuverfolgen. Das BMI hat das Gutachten als hilfreich für die Praxis bewertet.
Mit einer Veröffentlichung in seiner Schriftenreihe stellt der BWV sicher, dass alle Interessierten Zugang zum Gutachten erhalten können.