2014 Bemerkungen Nr. 32 "Unzeitgemäße Flächenzuschläge für Büroräume mit IT-Ausstattung gestrichen"
Sozialversicherungsträger (Träger) müssen ihre Mittel wirtschaftlich und sparsam verwenden. Werden Grundstücke gekauft, Gebäude errichtet oder umgebaut, bedarf dies ab bestimmter Wertgrenzen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Dazu hat das Bundesversicherungsamt unter Mitwirkung der Länderaufsichtsbehörden mit den Grundsätzen 85 einen Leitfaden entwickelt. Dieser enthält u. a. Erläuterungen zum Raumbedarf für Büroflächen.
Der Bundesrechnungshof prüfte den Raumbedarf eines Trägers, der ein Bürogebäude plante. Er stellte dabei fest, dass der Raumbedarf die Vorgaben für Bundesbehörden um mehr als ein Drittel überstieg. Der Träger stützte sich bei seinem Raumbedarf auf die Grundsätze 85. Danach können „Arbeitsplätze mit EDV-Ausstattung … angemessene Flächenzuschläge“ erhalten. Die Vorgaben für Bundesbehörden sehen einen solchen Flächenzuschlag nicht vor.
Der Bundesrechnungshof hat das Bundesversicherungsamt auf die unzeitgemäßen, nicht mehr notwendigen Flächenzuschläge für IT-Ausstattung aufmerksam gemacht. Diese entsprechen nicht mehr dem heutigen Bedarf für Computer-Arbeitsplätze.
Nach dem Hinweis des Bundesrechnungshofes hat das Bundesversicherungsamt die entsprechende Textpassage bei „der ohnehin notwendig gewordenen Überarbeitung“ der Grundsätze 85 gestrichen. Dadurch wird künftig vermieden, dass Träger größere Büroflächen als z. B. Bundesministerien bauen und unterhalten.