17.11.2015
2015 Bemerkungen Nr. 56 - Unzureichende Aufsicht über Dienstleister von Krankenkassen
Das Bundesversicherungsamt hat als Aufsichtsbehörde nicht eingegriffen, als eine Arbeitsgemeinschaft von Krankenkassen in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Es beanstandete weder die Verwendung treuhänderisch verwalteten Vermögens für den laufenden Geschäftsbetrieb, noch forderte es die Arbeitsgemeinschaft auf, einen Insolvenzantrag zu stellen.