2015 Bemerkungen Nr. 57 - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte will den Personalbedarf besser planen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesinstitut) nutzte die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung bisher nur, um den Personaleinsatz in seinen Zulassungsabteilungen kurzfristig zu steuern.
Der Bundesrechnungshof hat dem Bundesinstitut empfohlen, diese Daten weiter zu entwickeln und auf dieser Basis den künftigen Personalbedarf für die Zulassungsabteilungen zu berechnen. Diesen muss das Bundesinstitut ermitteln, um entsprechende Planstellen im Bundeshaushalt ausbringen zu können.
Das Bundesinstitut wird wesentliche Empfehlungen des Bundesrechnungshofes umsetzen. Es wird die Entwicklung der Anzahl der Antragseingänge durch Trendanalysen prognostizieren und den methodischen Ansatz zur Personalbedarfsermittlung auf weitere Bereiche ausweiten. Dadurch kann das Bundesinstitut in vertretbarer Zeit zu belastbaren Ergebnissen kommen und zugleich den Aufwand für seine Personalbedarfsermittlung reduzieren.