10.04.2019
2018 Bemerkungen - Ergänzungsband Nr. 09 "Ungerechte Steuerbegünstigung beenden: Guthaben auf Prepaid-Kreditkarten für Arbeitnehmer wie Bargeld besteuern"
Mit der pauschalen Besteuerung von Guthaben auf Kreditkarten stellen die Finanzämter diese Form des Lohns steuerlich besser. Solche Guthaben werden vom Arbeitgeber pauschal mit 30 % versteuert; der Arbeitnehmer erhält diesen Lohn brutto für netto. Normalen Arbeitslohn hingegen muss er selbst mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern (bis zu 45 %). Arbeitnehmer in leitenden Funktionen erhalten anstelle von Sonderzahlungen (Tantiemen, Gratifikationen) in vielen Fällen Kreditkartengutschriften. Die Guthaben können sie zwar nicht abheben, aber die Kreditkarte frei verwenden, z. B. zum Einkaufen oder für Reisen.
Die von den Finanzämtern akzeptierte pauschale Besteuerung führt zu einer nicht gerechtfertigten steuerlichen Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern, die Barlohn erhalten. Bei einer Kreditkartengutschrift von 10.000 Euro kann das zu einem Vorteil von bis zu 4.500 Euro bei der Einkommensteuer führen (zuzüglich der Annexsteuern wie Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag). Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und dem Fiskus entgehen Steuereinnahmen in Höhe der Differenz zwischen der Pauschalbesteuerung (30 %) und dem persönlichen Steuersatz. Das BMF sollte zügig Maßnahmen ergreifen und den Einnahmebegriff im Einkommensteuerrecht auf jeden Bargeldersatz erweitern.