2018 Bemerkungen Nr. 32 - Prüfungsquote der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen dramatisch gesunken
Zusammenfassung
Die Prüfungsquote bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen geht seit Jahren zurück. Das Bundesministerium der Finanzen reagierte unzureichend auf entsprechende Feststellungen des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2006 und Aufforderungen des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2007. Dies führte dazu, dass die Prüfungsquote in den Folgejahren kontinuierlich weiter gesunken ist. Sie betrug im Jahr 2017 im Bundesdurchschnitt nur noch 1,4 % gegenüber 2 % im Jahr 2005. Rechnerisch unterliegt danach ein Unternehmer alle 71 Jahre einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Dies kann einen gleichmäßigen und den Erfordernissen der Betrugsbekämpfung genügenden Gesetzesvollzug nicht gewährleisten. Das Bundesministerium der Finanzen sollte im Rahmen seiner Bundesaufsicht für eine angemessene Prüfungsquote sorgen und den Ländern dafür eine Mindestquote vorgeben.