2018 Bemerkungen Nr. 34 - Manipulationen blieben von Steuerbehörde unentdeckt
Zusammenfassung
Ausländische Vertretungen und ihr entsandtes Personal erhalten verschiedene umsatzsteuerliche Vergünstigungen. Das Bundeszentralamt für Steuern zahlt ihnen auf Antrag u. a. die Umsatzsteuer für in Deutschland erworbene Kraftfahrzeuge zurück.
Dabei erstattete es jahrelang Umsatzsteuer aufgrund gefälschter Anträge. Erst der Bundesrechnungshof deckte die Manipulationen auf. Dafür glich er Daten ab, die dem Bundeszentralamt für Steuern bereits vorlagen.
Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Erstattungen nicht ausreichend prüfte und die Manipulationen aufgrund seiner organisatorischen Abläufe nicht selbst erkannte. Er fordert das Bundesministerium der Finanzen als Fachaufsicht auf, das Erstattungsverfahren sicherer zu machen. Das Bundeszentralamt für Steuern muss in den Arbeitsabläufen weitere Kontrollen vorsehen, bevor Umsatzsteuerbeträge ausgezahlt werden. Dabei muss es auch externe Quellen zu den Fahrzeugdaten besser nutzen.