12.05.2017
Mitwirkung der Zollverwaltung bei der Umsatzsteuerbefreiung von Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Die Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr durch Privatpersonen, die nicht in der EU wohnen, ist umsatzsteuerbefreit – unabhängig vom Wert der Ware. In der Praxis zahlt der Käufer zunächst den vollen Kaufpreis einschließlich der Umsatzsteuer und bekommt diese anschließend erstattet. Der Bundesrechnungshof hat die Mitwirkung der Zollverwaltung bei dieser Steuerbefreiung an der Schweizer Grenze und internationalen Flughäfen geprüft. „Das aktuelle Verfahren an der Schweizer Grenze gewährleistet keine ausreichende Kontrolle der Steuerbefreiung“, so der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. „Diese Situation halten wir nicht für vertretbar“. Der Bundesrechnungshof sieht akuten Handlungsbedarf und empfiehlt die Einführung einer Wertgrenze von 175 Euro pro Einkauf, ab der die Steuerbefreiung gilt. Neben der Verwaltungsvereinfachung würde sich so die Situation an der Schweizer Grenze entspannen: Die Zollverwaltung könnte wieder ordnungsgemäß kontrollieren und auch die Verkehrssituation würde sich entschärfen. Zudem würden Steuermehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich erzielt.