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Bemerkungen 2023: Mängelliste des Bundes um weitere Fälle ergänzt

Ein Tablet zeigt einen Ausschnitt aus den Bemerkungen 2022 des Bundesrechnungshofes. Quelle: Bundesrechnungshof/SFIO CRACHO/stock.adobe.com.

Datum 18.04.2023

Im Dezember 2022 haben wir unsere Bemerkungen 2022 vorgestellt. Diese vervollständigen wir nun mit einem Ergänzungsband. Er enthält 18 Einzelbeiträge mit Beispielen, in denen die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes nicht zielgerichtet, ineffizient und wirkungsschwach war.

Insbesondere beim Klimaschutz und auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit hat der Bund Aufholbedarf. So versäumt es der Bund bisher, seine Büroflächen entsprechend flexibler Arbeitsformen zu reduzieren. Er leistet so unnötige Ausgaben in Millionenhöhe und stößt für den Betrieb und den Bau seiner Gebäude klimaschädliche Gase aus (Nr. 22). Auch bei seinen Finanzhilfen an die Länder stellt der Bund nicht ausreichend sicher, dass diese mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verzahnt werden (Nr. 35). Zudem fehlt noch immer ein Verfahren, wie Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Klimaschutzmaßnahmen erfasst werden können (Nr. 23).

Mängel stellten wir auch bei der Informationssicherheit fest. So bleibt der IT-Rat trotz erheblicher Defizite untätig. Vielmehr ließ er sogar zu, dass die Ressorts das entsprechende Berichtswesen aussetzten (Nr. 24). Gleichzeitig führten umfangreiche und komplexe Vorgaben sowie fehlendes IT-Personal dazu, dass Bundesbehörden wichtige Sicherheitsmaßnahmen über viele Jahre hinweg unzureichend oder gar nicht umsetzten (Nr. 25).

Auch beim wichtigen Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder unterstützt der Bund die Länder an deren Bedarf vorbei. Statt sich am tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen zu orientieren, fördert der Bund anhand des Steueraufkommens und der Bevölkerungszahl (Nr. 33).

Auf der Einnahmeseite sollte der Bund umfangreiche Steuervergünstigungen für Oldtimer hinterfragen (Nr. 36) sowie zur Vermeidung hoher Mindereinnahmen die Luftverkehrssteuer reformieren (Nr. 37).

Bemerkungen bereiten Entscheidung über Entlastung der Bundesregierung vor

Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres muss die Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat Rechenschaft ablegen. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat entscheiden dann, ob sie der Bundesregierung für das betreffende Haushaltsjahr die Entlastung erteilen.

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes sind eine wichtige Grundlage für das Entlastungsverfahren. Sie analysieren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, sein Vermögen und seine Schulden. Und sie geben Empfehlungen, wie Defizite abgestellt und Haushaltsmittel effizienter und effektiver eingesetzt werden können.

Infografik zur Rolle der Bemerkungen im Haushaltskreislauf. Quelle: Bundesrechnungshof

Der aktuelle Ergänzungsband erweitert den Hauptband um 18 weitere Beiträge, die aufzeigen, wo die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes verbessert werden muss.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Bemerkungen im ersten Halbjahr 2023 beraten. In der Regel verbindet er diese Beratung mit der Forderung an die Bundesregierung, unsere Empfehlungen umzusetzen.

Alle Bemerkungsbeiträge des Ergänzungsbands zum Download:

Bemerkungen 2022 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes

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Ergänzungsband mit allen Einzelbeiträgen

Parlament und Öffentlichkeit seit Jahren falsch über Einnahmeausfälle informiert (Nr. 21)

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Das BMF veröffentlicht seit Jahren falsche Angaben zu den Einnahmeausfällen in den Haushaltsrechnungen des Bundes. Der Bund kommt so seiner Rechenschaftspflicht gegenüber Öffentlichkeit und Parlament nicht angemessen nach.

Einsparungen in Millionenhöhe und Beitrag zum Klimaschutz: Bund muss Büroflächen reduzieren (Nr. 22)

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Der Bund hat es bisher versäumt, seine Büroflächen an flexible Arbeitsformen und den dadurch gesunkenen Bedarf anzupassen. Er leistet deshalb unnötige Ausgaben in Millionenhöhe.

Bundesregierung muss wissen, was Klimaschutz kostet und wie er wirkt (Nr. 23)

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Die Bundesregierung investiert Milliarden in den Klimaschutz. Wie erfolgreich ihre Investitionen sind und ob sie sich lohnen, weiß sie jedoch nicht. Ihr fehlt ein Verfahren, mit dem sie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Klimaschutzmaßnahmen erfassen kann.

Informationssicherheit: IT-Rat bleibt trotz erheblicher Defizite untätig (Nr. 24)

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Der IT-Rat blieb untätig, obwohl Berichte zur Informationssicherheit auf erhebliche Defizite hinwiesen. Er ließ sogar zu, dass die Ressorts das Berichtswesen aussetzten. Nun fehlen ihm Informationen, um die ressortübergreifende Informationssicherheit steuern zu können.

Bundesbehörden bei Informationssicherheit zentral unterstützen und IT-Personal entlasten (Nr. 25)

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Umfangreiche und komplexe Vorgaben zur Informationssicherheit sowie fehlendes IT-Personal führen dazu, dass Bundesbehörden wichtige Sicherheitsmaßnahmen über viele Jahre hinweg unzureichend oder gar nicht umsetzten.

Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen bislang gescheitert: Hohe Kosten und seit fast drei Jahrzehnten kein Fortschritt (Nr. 26)

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In 28 Jahren rekonstruierte das Stasi-Unterlagen-Archiv lediglich 3,2 % der zerrissenen Schriftstücke. Ein 17 Mio. Euro teurer Versuch, die Unterlagen digital zusammenzusetzen, scheiterte.

Digitalfunk für Sicherheitsaufgaben seit zehn Jahren ohne zentrales Anforderungs­management (Nr. 27)

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Der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist es seit zehn Jahren nicht gelungen, ein zentrales Anforderungsmanagement für den Digitalfunk aufzubauen. Nun fehlt ihr ein wesentlicher Baustein, um den Digitalfunk wirtschaftlich zu einem modernen Breitbandnetz weiterzuentwickeln.

Leistungen für Unterkunft und Heizung: BMAS darf nicht hinnehmen, dass Länder und Kommunen Bundesmittel falsch abrechnen (Nr. 28)

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Das BMAS nimmt zulasten des Bundes fehlerhafte Abrechnungen bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung weitgehend tatenlos in Kauf.

Schiffshebewerk Niederfinow: Zweifelhafte Einigung mit dem Auftragnehmer zulasten des Bundes (Nr. 29)

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Entgegen den haushaltsrechtlichen Vorgaben schloss das BMDV einen Vergleich zum Bau des Schiffshebewerks Niederfinow.

Klimaschutz-Sofortprogramm 2022: BMDV hat 300 Mio. Euro zweckentfremdet (Nr. 30)

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Das BMDV finanzierte Projekte, die nicht den Zielen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 entsprachen. Es gefährdete dadurch das Erreichen der Klimaschutzziele.

Pandemiefolgen überkompensiert: BMDV fördert Schienengüterverkehr mit über 340 Mio. Euro mehr als notwendig (Nr. 31)

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Das BMDV unterstützte den Schienengüterverkehr während der Corona-Pandemie. Es prüfte den Förderbedarf nicht und zahlte rückwirkend 627 Mio. Euro an die Eisenbahnverkehrsunternehmen aus. Die wirtschaftlichen Pandemiefolgen beliefen sich auf höchstens 280 Mio. Euro.

Wildtierbrücken: BMDV muss Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sicherstellen (Nr. 32)

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Die Straßenbauverwaltungen der Länder errichteten Wildtierbrücken über Bundesfernstraßen. Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit wiesen sie nicht nach. Das BMDV trug deshalb Ausgaben von mindestens 12 Mio. Euro zu Unrecht.

Investitionskosten von bis zu 700 Mio. Euro einsparen: Finanzhilfen für Ganztagsbetreuung zielgenau ausrichten (Nr. 33)

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Das BMFSFJ unterstützt die Länder beim Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder mit bis zu 3,5 Mrd. Euro am Bedarf vorbei.

Bundesinteresse wirksamer wahrnehmen: BMZ muss GIZ mit geeigneten Kennzahlen führen (Nr. 34)

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Das BMZ führt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) als milliardenschwere Bundesbeteiligung mit einer dafür ungeeigneten Unternehmenskennzahl, der „Steuerungskennzahl“. Sie ist kein aussagekräftiger Indikator für den Unternehmenserfolg der GIZ und ihres Vorstands.

Finanzhilfen besser mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verzahnen (Nr. 35)

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Der Bund hat bislang nicht sichergestellt, dass bei der Umsetzung seiner Finanzhilfen für Länder und Kommunen Nachhaltigkeitsaspekte ausreichend berücksichtigt werden.

Immer mehr Oldtimer-Kennzeichen für Alltagsfahrzeuge: Hoher Steuerverzicht und Schadstoffbelastung (Nr. 36)

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Die Vergünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden, widerspricht dem ursprünglichen Ziel des Gesetzgebers und den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Das BMF sieht keinen Handlungsbedarf.

Luftverkehrsteuer reformieren – hohe Mindereinnahmen drohen (Nr. 37)

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Die jährliche Absenkung der Luftverkehrsteuersätze verursacht Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt und konterkariert klimapolitische Lenkungsziele.

Korrekte Besteuerung bei Bezug von Kurzarbeitergeld nicht sichergestellt (Nr. 38)

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Die Finanzämter berücksichtigen im Besteuerungsverfahren Kurzarbeitergeld nicht nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie prüfen einen Großteil der Fälle nicht. Trotzdem sieht das BMF keinen Handlungsbedarf.

Die Pressemitteilung zum Ergänzungsband der Bemerkungen 2022 lesen Sie hier.

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