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Zeit für mehr Effizienz: Bundesrechnungshof legt Bemerkungen vor

Ein Tablet zeigt einen Ausschnitt aus den Bemerkungen 2023 des Bundesrechnungshofes. Quelle: Bundesrechnungshof/ouh_desire/stock.adobe.com.

Datum 07.12.2023

An welchen Stellen kann der Bund seine Haushaltsmittel zielgerichteter, effizienter und wirkungsvoller einsetzen? Antwort darauf geben unsere Bemerkungen. Der aktuelle Band – bestehend aus 26 Einzelbeiträgen – enthält wesentliche Prüfungsergebnisse, die für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament von Bedeutung sind.

Bund finanziert Länderaufgaben

Der Bund tätigt trotz der aktuell angespannten Haushaltslage Ausgaben in Milliardenhöhe, die grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fallen. Beispiele dafür:

  • Er hat es versäumt, die Länder angemessen an der Finanzierung von Wirtschaftshilfen zu beteiligen, etwa bei den Corona-Unternehmenshilfen und den Härtefallhilfen in der Energiekrise (Nr. 3).
  • Er fördert seit 25 Jahren mit EXIST-Gründungskultur Hochschulen, obwohl die Länder zuständig wären (Nr. 7).

Unnötige Ausgaben

Bei seinen Projekten muss der Bund den Bedarf und die Wirtschaftlichkeit sorgfältiger nachweisen und die haushaltsrechtlichen Vorgaben beachten. So kaufte das Auswärtige Amt für fast 8 Mio. Euro ein parkähnliches Residenzgrundstück mit aufwendiger Ausstattung in Brüssel, ohne den Bedarf nachzuweisen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (Nr. 4).

Auch im Bereich der Kommunikationsinfrastruktur hätte der Bund durch eine sorgfältige Bedarfsermittlung unnötige Ausgaben vermeiden können: Seit mehr als 18 Monaten veralten hochwertige IT-Geräte im Wert von einer halben Million Euro ungenutzt im Lager (Nr. 5). Den Neu- und Ausbau verschiedener Bundesstraßen plant der Bund, obwohl dafür kein Bedarf besteht (Nr. 15) oder sich die Rahmenbedingungen wesentlich geändert und die Kosten erheblich erhöht haben (Nr. 14).

Bundeswehrbeschaffungen sinnvoller planen

Wie wichtig es für die Bundeswehr ist, die richtigen Prioritäten zu setzen und Beschaffungsprojekte hinreichend zu koordinieren, verdeutlichen der voreilige Kauf neuer Maschinengewehre (Nr. 17) und auch der Abbruch der Beschaffung dringend benötigter Minenabwehrboote (Nr. 16).

Das Geld für die teilweise jahrelang noch nicht wie vorgesehen verwendbaren Maschinengewehre hätte besser eingesetzt werden können: für dringend benötigte, schnell verfügbare Ausrüstungsgegenstände oder Waffen. Auch hätte die Bundeswehr Diskrepanzen zwischen militärischen Anforderungen an neue Minenabwehrboote und ihrer Finanzierbarkeit frühzeitig auflösen müssen. Das hätte den Projektabbruch sowie die teure Zwischenlösung vermieden: veraltete Boote notdürftig zu modernisieren.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit richtig stärken

Verbesserungsmöglichkeiten stellten wir auch beim Klimaschutz und der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie fest: So förderte der Bund alternative Antriebe im Schienenverkehr, obwohl die mit dem Förderprogramm erreichbaren Treibhausgas-Einsparungen tatsächlich sehr gering sind. Dies gilt insbesondere für die mit 94 Mio. Euro geförderten Schienenfahrzeuge mit Hybridantrieben mit Dieselmotor, die nicht emissionsfrei sind (Nr. 23).

Ferner muss sich der Bund stärker dafür einsetzen, dass die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bahn AG an den Nachhaltigkeitszielen des Bundes ausgerichtet wird. Das betrifft u. a. die Treibhausgasbilanz der Deutschen Bahn AG und den barrierefreien Zugang vom Bahnsteig zu Fernverkehrszügen (Nr. 12). Für die Bundesgebäude muss er dringend ein längst überfälliges Energiedatenmanagement wirtschaftlich aufbauen, um eine ernergieeffiziente Nutzung sicherzustellen (Nr. 22).

Bund riskiert Mindereinnahmen

Auch auf der Einnahmenseite muss der Bund tätig werden. Ein Beispiel: Er sollte die verantwortlichen staatlichen Stellen stärker in die Pflicht nehmen, ihre Maßnahmen umzusetzen. Anderenfalls drohen beim EU-Wiederaufbaufonds Mindereinnahmen in Milliardenhöhe (Nr. 2). Zudem gilt es, bei der Veranlagung der Einkommensteuer Steuerausfälle durch bislang häufig nicht berücksichtigte steuerfreie Arbeitgeber-Erstattungen zu vermeiden (Nr. 26).

Zitat von Kay Scheller

Bild-Dokument für das Frontend Der Bund muss besser haushalten. Und seine finanziellen Mittel erfolgreicher einsetzen – mit besseren, moderneren Strukturen und Prozessen. Ansätze dafür bieten unsere Prüfungsergebnisse."

Quelle: Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes
Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes. Quelle: Bundesrechnungshof

Bemerkungen bereiten Entscheidung über Entlastung der Bundesregierung vor

Nach Abschluss jedes Haushaltsjahres muss die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrat Rechenschaft ablegen. Bundestag und Bundesrat entscheiden dann, ob sie der Bundesregierung für das betreffende Haushaltsjahr die Entlastung erteilen.

Unsere Bemerkungen sind eine wichtige Grundlage für das Entlastungsverfahren. Sie analysieren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, sein Vermögen und seine Schulden. Und sie geben Empfehlungen, wie Defizite abgestellt und Haushaltsmittel effizienter und effektiver eingesetzt werden können.

Infografik zur Rolle der Bemerkungen im Haushaltskreislauf. Quelle: Bundesrechnungshof

Die aktuellen Bemerkungen umfassen neben den Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung 25 weitere Beiträge, die aufzeigen, wo die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes verbessert werden kann.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Bemerkungen 2023 in den kommenden Monaten beraten. In der Regel verbindet er diese Beratung mit der Forderung an die Bundesregierung, unsere Empfehlungen umzusetzen.

Alle Bemerkungsbeiträge zum Download:

Bemerkungen 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes

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Gesamtband

Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2022 (Nr. 1)

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Der Bundesrechnungshof hat die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2022 geprüft. Er stellte dabei keine bedeutsamen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und den in den Büchern aufgeführten Beträgen fest. Dies gilt auch für die Sondervermögen. Um zu prüfen, inwieweit die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts ordnungsgemäß belegt waren, setzte der Bundesrechnungshof ein mathematisch-statistisches Verfahren ein. Danach lag der Anteil nicht ordnungsgemäß belegter Buchungen bei 2,2 %.

EU-Zahlungen aus dem Wiederaufbaufonds an den Bund in Milliardenhöhe gefährdet (Nr. 2)

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Der Bund kann die EU-Mittel aus dem Wiederaufbaufonds nur abrufen, wenn die staatlichen Stellen in Deutschland ihre Maßnahmen erfolgreich umsetzen. Die Bundesregierung hat versäumt, die verantwortlichen Stellen hierfür stärker in die Pflicht zu nehmen. In der Folge drohen Mindereinnahmen in Milliardenhöhe.

Corona-Krise ohne Lerneffekt: Keine angemessene Länderbeteiligung bei Wirtschaftshilfen des Bundes (Nr. 3)

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Der Bund hat die Corona-Unternehmenshilfen nahezu allein finanziert. In der jetzigen Energiekrise hat er es erneut versäumt, die Länder angemessen an den Wirtschaftshilfen zu beteiligen.

AA kauft unnötige Residenz für 8 Mio. Euro – kein Einzelfall für unwirtschaftliche Entscheidungen bei Auslandsliegenschaften (Nr. 4)

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Das AA missachtet seit Jahren die rechtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Erwerb und Unterhalt seiner Liegenschaften im Ausland.

Netze des Bundes: IT-Geräte für eine halbe Million Euro seit mehr als 18 Monaten ungenutzt (Nr. 5)

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Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben hat hochwertige IT-Geräte beschafft, ohne den Bedarf vorab hinreichend zu ermitteln. Die Hälfte der IT-Geräte lagert ungenutzt ein, obwohl diese nur noch bis zum Jahr 2028 sicher betrieben werden können.

BMF toleriert Mängel beim Einsatz eines IT-Verfahrens in nachgeordneten Behörden (Nr. 6)

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Das BMF muss darauf hinwirken, dass die Behörden in seinem Geschäftsbereich IT-Verfahren zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ordnungsgemäß einsetzen. Die Bundeszollverwaltung hält die haushaltsrechtlichen Vorschriften beim Einsatz eines solchen IT-Verfahrens derzeit nicht ein.

Bund fördert Hochschulen seit 25 Jahren anstelle der Länder und nicht zielgerichtet (Nr. 7)

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Seit dem Jahr 1998 fördert der Bund mit EXIST-Gründungskultur Hochschulen, obwohl hierfür die Länder zuständig wären. Zudem ist unklar, ob das Förderprogramm notwendig ist und welche Ziele es hat.

Unzureichender Beitrag der Jobcenter gegen die Personalnot an Flughäfen: Fördern und Fordern kommen zu kurz (Nr. 8)

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Wegen der Personalnot an den deutschen Flughäfen blieben tausende dringend benötigte Arbeitsplätze unbesetzt. Die Jobcenter vermittelten nur sehr wenigen Arbeitsuchenden erfolgreich eine Tätigkeit am Flughafen. Damit konnten sie nicht zur Entspannung der Situation beitragen.

Gesetzliche Rentenversicherung: Transparenz bei den versicherungsfremden Leistungen schaffen (Nr. 9)

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Das BMAS sollte regelmäßig veröffentlichen, was zu den versicherungsfremden Leistungen gehört und wie hoch sie sind. Derzeit können weder Parlament noch Öffentlichkeit einschätzen, ob die dafür aufgewendeten Bundeszuschüsse angemessen sind.

Notwendige IT-Modernisierung: Deutsche Rentenversicherung im Wettlauf gegen die Zeit (Nr. 10)

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Die gemeinsame Datenstelle der Rentenversicherungsträger (DSRV) ist seit Jahren dringend modernisierungsbedürftig. Zu lange blieb die Deutsche Rentenversicherung Bund untätig. Dadurch ist inzwischen nicht nur die Funktionsfähigkeit der DSRV gefährdet. Auch für die Arbeit der Rentenversicherung ist ein reibungsloser Datenaustausch unverzichtbar.

Hohe Fehlerquote bei Erziehungsrenten: Deutsche Rentenversicherung Bund verkennt grundlegenden Handlungsbedarf (Nr. 11)

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Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Träger) bearbeiten jede zweite Erziehungsrente fehlerhaft. Die Ursachen hierfür sind für die Bearbeitung aller Renten bedeutsam. Für die Angelegenheiten, die alle RV-Träger betreffen, ist die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Trotzdem will sie die grundlegenden Fehlerursachen nicht angehen.

Nachhaltigkeit bei Deutscher Bahn AG vernachlässigt: BMDV muss Klimaschutz stärken und Barrieren abbauen (Nr. 12)

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Obwohl Nachhaltigkeit eines seiner Leitprinzipien ist, hat der Bund sie als Eigentümer der Deutschen Bahn AG (DB AG) seit Längerem vernachlässigt. Das BMDV hat nicht sichergestellt, dass die Geschäftstätigkeit der DB AG mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verknüpft ist.

Erneuerung der Schleuse Kachlet zu spät und teuer – Schifffahrt auf Donau gefährdet (Nr. 13)

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Das BMDV verzögerte über Jahrzehnte, die baufällige Schleuse Kachlet zu erneuern. Es riskiert, dass es die Schleuse sperren muss. Obwohl der Schiffsverkehr auf der Donau kontinuierlich abnimmt, plant es, die Schleuse vollständig zu erneuern und beide Schleusenkammern zu ersetzen.

Bau von Bundesstraßen: Bedarf und Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen (Nr. 14)

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Das BMDV hält am Bau zweier Bundesstraßen trotz wesentlich veränderter Rahmenbedingungen und jeweils auf 650 Mio. Euro gestiegener Kosten fest. Bedarf und Wirtschaftlichkeit sollte es für beide Projekte kritisch und ergebnisoffen überprüfen und dabei kostengünstigere Alternativen einbeziehen.

Modellprojekt als Vorwand für den regelwidrigen Ausbau einer Bundesstraße (Nr. 15)

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Das BMDV plant auf zwei Kilometern regelwidrig die Bundesstraße B 463 dreistreifig auszubauen. Es ist sich dabei bewusst, dass dafür kein Grund besteht. Um das Projekt dennoch zu realisieren, begründet es den geplanten Ausbau mit einem Modellprojekt.

Unzureichende Koordinierung führt zum Abbruch eines langjährigen Beschaffungsprojektes für dringend benötigte Minenabwehrboote (Nr. 16)

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Für die Beschaffung neuer Minenabwehrboote hatte das BMVg eine Obergrenze von 3,5 Mrd. Euro vorgegeben. Dennoch hat die Bundeswehr lange Zeit an Planung und Konzeption von Minenabwehrbooten gearbeitet, die über 6 Mrd. Euro kosten würden. Dies verursachte schließlich den Abbruch des Projektes und führte zu einer teuren Zwischenlösung.

Falsche Prioritäten: Bundeswehr kauft voreilig Maschinengewehre, die sie erst Jahre später wie vorgesehen einsetzen kann (Nr. 17)

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Mit dem Kauf neuer Maschinengewehre, die sie teilweise noch gar nicht wie vorgesehen verwenden kann, hat die Bundeswehr falsche Prioritäten gesetzt. Sie hätte das Geld besser für dringend benötigte, schnell verfügbare und einsetzbare Ausrüstungsgegenstände oder Waffen ausgeben sollen.

Bundeswehr will ihre Lagerflächen aufstocken, ohne zuvor aufgeräumt zu haben (Nr. 18)

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Die Bundeswehr baut weitere Lagerkapazitäten auf, ohne zu wissen, wie viel neue Lagerflächen sie braucht. Die bestehenden Lager könnte sie durch Aufräumen und moderne Regalsysteme optimieren.

Fraunhofer-Gesellschaft hält Fördermittel zurück – BMBF bleibt jahrelang untätig (Nr. 19)

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Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung angewandter Forschung e. V. (FhG) erhält mehr Fördermittel, als sie benötigt. Das BMBF hat hingenommen, dass die FhG Fördermittel ohne Bedarf abrief und in ihrem Kassenbestand behielt.

Institutionelle Förderung des Rückbaus seit 20 Jahren nicht ordnungsgemäß im Bundeshaushalt abgebildet (Nr. 20)

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Das BMBF fördert zwei Einrichtungen für die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Versuchsanlagen seit 20 Jahren institutionell. Im Bundeshaushalt sind die Mittel jedoch als Projektförderung veranschlagt. Damit fehlt die Ermächtigung des Parlaments für die institutionelle Förderung.

Rechtskonforme Finanzierung des Frontex-Neubaus sicherstellen (Nr. 21)

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Das BMI muss mit Unterstützung des BMF darauf hinwirken, dass die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) ihren Neubau rechtskonform finanziert. Sonst droht ein schädlicher Präzedenzfall mit finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt.

Energiemanagement der BImA für Bundesgebäude: viel zu spät und deutlich zu teuer (Nr. 22)

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Durch selbst verschuldeten Zeitdruck, Versäumnisse bei der Planung und unwirtschaftliche Entscheidungen verursacht die BImA hohe Mehrkosten beim Aufbau eines Energiedatenmanagements.

Kaum Treibhausgas-Einsparung: BMDV muss Förderung von alternativen Antrieben im Schienenverkehr überdenken (Nr. 23)

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Das BMDV hat bei einem auf den Klimaschutz abzielenden Förderprogramm nicht untersucht, wie viel Treibhausgase (THG) es damit einsparen kann. Tatsächlich sind die erreichbaren THG-Einsparungen sehr gering.

Freibetrag für Körperschaften überdenken (Nr. 24)

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Der Freibetrag nach § 24 Körperschaftsteuergesetz verfehlt sein Ziel und verursacht Mitnahmeeffekte. Der Gesetzgeber sollte daher steuerliche Regelungen ändern, um kleine gemeinnützige Körperschaften auf andere Weise zu entlasten.

Forschungszulage: Steuerfreiheit umfassend regeln (Nr. 25)

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Die Steuerfreiheit der Forschungszulage ist nur lückenhaft gesetzlich geregelt. Der Bundesrechnungshof hält eine umfassende Regelung für geboten. Das BMF sieht keinen Handlungsbedarf.

Steuerfreie Arbeitgeber-Erstattungen: Ergänzung der Lohnsteuerbescheinigung nicht länger aufschieben (Nr. 26)

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Die Finanzämter berücksichtigen steuerfreie Arbeitgeber-Erstattungen häufig nicht bei der Veranlagung zur Einkommensteuer – vor allem deshalb, weil ihnen die Datengrundlage für Kontrollen fehlt. Die Folge sind Steuerausfälle. Das BMF hält eine Verbesserung der Datengrundlage für wünschenswert, lässt jedoch die Umsetzung offen.

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